Kommen Folgekosten auf VW-Kunden zu?

Berlin/Wolfsburg - Die vom Abgas-Skandal betroffenen VW-Kunden könnten nach Einschätzung von Verbraucherschützern mit Folgekosten der Affäre zu kämpfen haben - zumindest teilweise.
Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) komme zu dem Ergebnis, dass VW nach aktueller Rechtslage nicht verpflichtet ist, sämtliche Kosten für die Folgen der Rückrufe zu tragen. Dies teilte der vzbv in Berlin mit. Dazu zählten etwa Ersatzwagen, Verdienstausfall oder Mängel im Anschluss an die Nachbesserungen des Rückrufs.
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So deute sich an, dass ein erhöhter Spritverbrauch, Leistungsabfall oder ein geringerer Wiederverkaufswert infolge der Nachbesserung das Problem der Halter wäre. "Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat", forderte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Problematisch ist laut dem Gutachten auch, dass Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler bereits nach zwei Jahren verjährten.
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Diese Frist ist für viele betroffene VW-Kunden schon abgelaufen. Für weiterreichende Schadenersatz-Ansprüche müssten die Verbraucher den Nachweis führen, dass VW beispielsweise betrogen oder vorsätzlich Kunden getäuscht hat. "Diesen Nachweis zu erbringen, wird für Verbraucher schwierig, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben", erklärte der Verband.
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Die Verbraucherschützer forderten die Politik auf, über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anzuordnen, dass VW alle Folgekosten tragen muss. Die Behörde überwacht den ab Januar 2016 bevorstehenden Rückruf der 2,4 Millionen Dieselwagen aus dem VW-Konzern.