Kinderleichte Ersparnis

Der Jahreswechsel naht. Wer es schlau anstellt, kann mit ein paar einfachen Tricks noch schnell seine Steuerlast senken. Die AZ gibt die besten Tipps dazu
von  Abendzeitung
Spielende Kinder im Kindergarten: Wer den Betreuungsbetrag schon ausschöpft, sollte Zahlungen ins nächste Jahr verschieben.Foto: dpa
Spielende Kinder im Kindergarten: Wer den Betreuungsbetrag schon ausschöpft, sollte Zahlungen ins nächste Jahr verschieben.Foto: dpa © dpa

MÜNCHEN - Der Jahreswechsel naht. Wer es schlau anstellt, kann mit ein paar einfachen Tricks noch schnell seine Steuerlast senken. Die AZ gibt die besten Tipps dazu

Keine sechs Wochen mehr, dann knallen die Sektkorken: Der Jahreswechsel naht. Das heißt für Steuerzahler: Wer jetzt einige Dinge erledigt, kann die Steuerlast für 2008 drücken. Die Stiftung Warentest gibt in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ Tipps, wie man dem Fiskus auf den letzten Drücker ein Schnippchen schlägt. Die wichtigsten:

Arbeitsmittel. Den Schreibtisch, das Notebook oder ein Fachbuch, das man für den Beruf benötigt, kann man noch in diesem Jahr anschaffen. Das spart Steuern, wenn man die Werbungskostenpauschale von 920 Euro bereits ausschöpft. „Sie sollten dabei aber darauf achten, dass der Anschaffungspreis des Arbeitsmittels unter der Geringfügigkeitsgrenze von 487 Euro liegt“, sagt Aenne Riesenberg von „Finanztest“. Dann erkennt das Finanzamt die Ausgaben in voller Höhe an. Teurere Dinge muss man über die Nutzungsdauer verteilen. Für eine 1800 Euro teure Computeranlage etwa, die man im November kauft, kann man die Abschreibungsrate für zwei Monate geltend machen.

Weiterbildung. Auch die Aufwendungen für berufliche Weiterbildung, ein Studium oder eine Umschulung sind Werbungskosten. Das Finanzamt erkennt zum Beispiel einen Sprachkurs an, wenn Sie die Sprache für ihren Beruf brauchen. Wollen Sie den Kurs erst nächstes Jahr beginnen, kann es sinnvoll sein, ihn jetzt schon zu zahlen und die Kosten abzusetzen. Angerechnet werden unter anderem Kurskosten und Fachliteratur.

Kinderbetreuung. Berufstätige Eltern können Betreuungskosten von 6000 Euro für jedes Kind unter 14 Jahren geltend machen. Zwei Drittel davon zieht das Finanzamt wie Werbungskosten ab. Haben Sie die Grenze schon erreicht, sollten Sie weitere Kosten erst im Januar bezahlen – falls Sie im nächsten Jahr den Betrag nicht voll ausschöpfen.

Gesundheit. Das Finanzamt erkennt Kosten für ärztliche Behandlungen an, die über die zumutbare Belastung hinausgehen. Die Grenze liegt bei einem Ehepaar mit zwei Kindern bei drei Prozent der jährlichen Einkünfte (1500 Euro bei Einkünften von 50000 Euro). Um drüber zu kommen, kann es lohnen, eine teure Zahnbehandlung schon 2008 zu bezahlen, auch wenn sie noch nicht abgeschlossen ist.

Zinsen. Wer Zinsen über dem Sparerfreibetrag kassiert (750 Euro für Ledige, 1500 für Verheiratete), muss sie mit seinem Grenzsteuersatz versteuern. Ist der hoch, lohnt es sich, Zinsen erst nach Silvester zu kassieren. Dann werden höchstens 26,4 Prozent Abgeltungssteuer fällig. „Daher kann sich der Kauf einer Bundesanleihe vom Typ B lohnen“, meint Aenne Riesenberg. Da gibt es die Zinsen erst am Laufzeitende. aja

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