Kindergeld-Verzicht kann teuer werden

Verzicht auf das Kindergeld - da können die Eltern am Ende möglicherweise (fast) leer aus. Denn: Der Zuschuss wird auch dann vom Steuervorteil abgezogen, wenn er nicht ausgezahlt wurde.
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DÜSSELDORF - Verzicht auf das Kindergeld - da können die Eltern am Ende möglicherweise (fast) leer aus. Denn: Der Zuschuss wird auch dann vom Steuervorteil abgezogen, wenn er nicht ausgezahlt wurde.

Manche Eltern verzichten auf den Antrag und die Auszahlung des Kindergeldes, weil sie wissen, dass sie über die steuerlichen Freibeträge ohnehin bessergestellt werden und mehr Vorteile erzielen als mit dem Kindergeld alleine. Dieses Vorgehen kann jedoch zum Bumerang werden – am Ende gehen die Eltern möglicherweise (fast) leer aus.

Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten „Günstigerprüfung“, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für den Steuerzahler mehr bringen. Wenn die Steuervorteile höher sind als das gezahlte Kindergeld, wird das Kindergeld immer vom Steuervorteil abgezogen – und zwar auch dann, wenn es tatsächlich gar nicht ausgezahlt wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Aktz.: 14 K 2364/08 E) hervor.

Seit 2004 zählt für das Finanzamt nicht das tatsächlich gezahlte Kindergeld, sondern nur der Anspruch aufs Kindergeld – ein kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn die Eltern beispielsweise Fristen verpasst haben und deswegen kein Kindergeld beantragt haben, wird dieser Fehler nicht durch den Fiskus ausgeglichen. Auf den Steuervorteil wird also Kindergeld angerechnet, das gar nicht mehr beantragt werden kann. Deswegen: Besser rechtzeitig den Antrag einreichen!

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