Kindergeld: Änderungen ab dem kommenden Jahr

Für Bezüge müssen Familienkassen in Kürze Steuernummern kennen. Wie Berechtigte und Eltern vorgehen sollten.
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Die Familienkasse fordert Berechtigte auf, ihre eigene sowie die Steuer-IdNr ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
dpa Die Familienkasse fordert Berechtigte auf, ihre eigene sowie die Steuer-IdNr ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

München - Damit Eltern Kindergeld erhalten, muss im kommenden Jahr die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-IdNr) kennen. Ab 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld.

Was ist zu tun, wenn die Informationen noch nicht vorliegen?

In diesem Fall besteht laut Bundesagentur für Arbeit kein Grund zur Besorgnis. Denn sollten die Daten bei der zuständigen Familienkasse noch fehlen, kontaktiert diese die Eltern im Laufe des Jahres 2016.

Wenn Eltern ein Schreiben erhalten: Was müssen sie beachten?

Die Familienkasse fordert Berechtigte auf, ihre eigene sowie die Steuer-IdNr ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden – und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. „Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

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Was ist bei Neuanträgen zu beachten?

Auf denen gibt es ein spezielles Angabefeld für die Steuer-IdNr. Für Familien, die bereits Kindergeld erhalten, besteht kein Grund zur Panik: „Eltern können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen“, sagt Expertin Klocke.

Welchen Nutzen hat die neue Regelung?

Sie soll eine doppelte Auszahlung des Kindergeldes an Berechtigte verhindern.

Was hat es mit der Steuer-Identifikationsnummer auf sich?

Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern Personen die Nummer mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst sind. Die Nummer gilt auch nach einem Umzug und über den Tod hinaus.

„Steuerpflichtige finden die Nummer auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in ihrem Einkommensteuerbescheid“, sagt Klocke. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.

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