Keine Schlampereien erlauben!
Azubis müssen ein Berichtsheft führen - dabei sollten sie Wert auf Ordnung legen.
Auszubildende sollten ihr Berichtsheft sorgfältig und gewissenhaft führen. Machen sie das nicht, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen, erklärt Ingo Kleinhenz. Er ist Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer. Im schlimmsten Fall droht ihnen sogar die Kündigung. Im Berichtsheft halten Lehrlinge regelmäßig fest, was sie neu erlernt haben. Der schriftliche Nachweis ist eine der Voraussetzungen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wie das Berichtsheft im Detail aussehen muss, variiert je nach Ausbildung. Wer unsicher ist, was von ihm verlangt wird, wirft am besten einen Blick in die Ausbildungsordnung. Eine andere Möglichkeit ist, sich beim Ausbildungsberater der zuständigen Kammer zu informieren.
- Themen: