Keine Flucht mehr vor Auslands-Knöllchen

Dank einer EU-Richtlinie müssen Verkehrssünder bald auch europaweit ihre Knöllchen bezahlen. Das entsprechende Gesetz kommt bis Jahresende.
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Berlin - Bei Rot über die Ampel, am Steuer telefonieren und die Gurtpflicht ist eine Gurtempfehlung: Das gilt bisher für viele deutsche Autofahrer im Ausland, da viele derartige Strafzettel in Deutschland nicht eingetrieben werden können. Doch damit soll bald Schluss sein.

Der Bundesrat hat am Freitag über die Umsetzung einer EU-Richtlinie über den europaweiten Datenaustausch bei Verkehrsverstößen beraten. Ausländische Autofahrer können so bald in der ganzen EU ganz einfach von allen Verkehrsbehörden ermittelt werden.

Wie ist die bisherige Lage? Ein EU-Knöllchen gibt es seit Ende 2010. Deutsche Behörden müssen, bis zur Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, ausländische EU-Strafzettel auf Antrag anderer EU-Mitglieder eintreiben. Das Problem: Die Behörden werden erst ab einer Summe von 70 Euro aktiv. Bei kleineren Verstößen schaut die jeweilige Verkehrsbehörde in die Röhre. Deutschland kann so aktuell nur etwa zehn Prozent der Strafmandate im europäischen Ausland eintreiben.

Was soll sich genau ändern? Alle EU-Verkehrsbehörden können nun bei einer zentralen nationalen Stelle die Anschrift des gesuchten Fahrzeughalters erfragen und selber aktiv werden – der mutmaßliche Verkehrsrowdy bekommt dann Post in seiner Landessprache. In Deutschland wichtig: Hierzulande gibt es keine Halterhaftung, die Informationen sollen laut Bundesverkehrsministerium also nur genutzt werden, um den Fahrer ausfindig zu machen.

Um welche Verstöße geht es? Acht sicherheitsrelevante Delikte: Geschwindigkeitsverstöße, Benutzen eines Handys, Rotlichtverstöße, unbefugte Nutzung von Fahrstreifen, Gurtanlegeverstöße, Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen und Verstöße gegen die Helmtragepflicht.

Ab wann gilt die neue Regelung? Zuerst muss noch der Bundestag darüber beraten. Vor allem geht es dann auch darum, sicherzustellen, dass deutsche Strafzettel für EU-Ausländer genauso effektiv eingetrieben werden können wie andersherum. Bis zum 7. November 2013 muss das Gesetz aber in Kraft treten.

Diese Verkehrsregeln gelten im Ausland

 Italien: Auf Autobahnen (Tempo 130) und außerorts (Tempo 90) muss man auch tagsüber mit Licht fahren. An schwarz-gelb markierten Bordsteinen gilt ein Parkverbot. Bei Unfall oder Panne muss man außerorts eine Warnweste tragen.

Österreich: Autobahnen haben ein Tempolimit von 130 km/h, außerorts sind 100 km/h erlaubt. Auf vielen Strecken ist eine Vignette Pflicht, Verstöße kosten schnell 400 Euro und mehr. An Kreisverkehren haben einfahrende Autos Vorfahrt, oft wird dies aber durch Verkehrszeichen aufgehoben. Kroatien: Außerorts sind 90 km/h erlaubt, auf Autobahnen maximal 130 km/h. Tagsüber müssen Motorradfahrer mit Licht fahren. Die 0,5-Promillegrenze gilt nur für Autofahrer ab 25 Jahren, darunter sind 0,0-Promille vorgeschrieben. Während des Überholvorganges muss geblinkt werden.

Spanien: Auf Autobahnen sind maximal 120 km/h erlaubt, außerorts 90 km/h. Wer seinen Hund im Auto mitnimmt, muss diesen anschnallen. Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt. Parkscheine sind in fast allen Städten erforderlich.

Schweiz: Außerorts maximal Tempo 80, auf der Autobahn Tempo 120. Auf Passstraßen muss dem aufwärts fahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt werden. An Rechts-vor-Links-Kreuzungen müssen Sie Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren.

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