Keine Angst vorm Fiskus

MÜNCHEN - Ab Oktober fahnden die Finanzämter verstärkt nach Rentnern, die Steuern nachzahlen müssen. Was säumigen Zahlern droht, was sie tun sollten
Bin ich steuerpflichtig oder nicht? Die Angst vor dem Fiskus treibt die Rentner um. „Viele sind verunsichert“, sagt Gudrun Steinbach von der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Weil sie nicht wissen, ob sie in den letzten Jahren hätten Steuern zahlen müssen – und sich strafbar gemacht haben.“
Hintergrund: Seit 2005 müssen Rentner mehr Steuern zahlen als zuvor. Viele wissen das aber nicht und schulden daher dem Staat was. Säumige Zahler will der Fiskus bald verstärkt aufspüren (AZ berichtete).
Was ändert sich? Ab 1. Oktober übermitteln die Rentenversicherungsträger so genannte Rentenbezugsmitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Mit Hilfe der neuen Steueridentifikationsnummer führt die Behörde die Daten zusammen. Sie weiß dann, wer wann und woher wie viel Rente oder Pension bezogen hat – und damit möglicherweise seit 2005 steuerpflichtig war. Die Finanzämter mahnen dann bei den Betroffenen die Steuererklärung an. Die Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung kennt das Amt aber nicht.
Was droht säumigen Zahlern? Wer Steuern hinterzieht, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar wegen einer Straftat belangt werden. „Über solche Dinge muss sich aber keiner Sorgen machen“, versichert ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der AZ. „Die Finanzämter behandeln Rentner, die die Erklärung vergessen haben, nicht als Steuerhinterzieher.“
Womit man als säumiger Zahler aber rechnen muss: Auf die Steuerschuld werden stets Zinsen fällig. Und zwar 0,5 Prozent pro Monat – ab dem 15. Monat nach Ende des Jahres, in dem die Steuer anfällt.
Beispiel: Wer dem Fiskus für 2006 noch 1000 Euro Steuern schuldet, muss ab April 2008 pro Monat 5 Euro Verzugszinsen zahlen. Zusätzlich kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von 10 Prozent der Steuerschuld erheben. „Das liegt aber im Ermessen des Amts“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Bei der Lohnsteuerhilfe Bayern heißt es: Bislang sei das noch in keinem Fall vorgekommen.
Was sollten Rentner jetzt tun? Zuerst einmal abschätzen, ob man steuerpflichtig ist (siehe unten). Wenn ja, gelte das Motto: „Nachmelden, nachmelden, nachmelden“, meint Anita Käding. Soll heißen: Die Erklärungen ab 2005 einfach kommentarlos nachreichen. „Das gilt beim Finanzamt als Selbstanzeige“, sagt Käding. Eine Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat habe man dann nicht mehr zu befürchten. Auch Gudrun Steinbach meint: Je früher man die Erklärungen nachreicht, desto besser. „Sonst vergisst man ja auch, was in den jeweiligen Jahren überhaupt steuerrelevant war.“
Andreas Jalsovec
Das gilt für die Steuerpflicht von Rentnern
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Ruheständler müssen seitdem einen bestimmten Prozentsatz ihrer gesetzlichen Rente versteuern – abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 oder früher Rentner wurde, bei dem sind 50 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der Anteil erhöht sich pro Jahr um zwei Prozentpunkte. Wer also seit 2008 Rente bezieht, muss 58 Prozent davon versteuern.
Eine Steuererklärung müssen Rentner aber nur abgeben, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Jahres-Einkommen über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro (Singles) liegen (Ehepaare: 15329 Euro). Um das zu versteuernde Einkommen herauszubekommen, zieht man vom steuerpflichtigen Teil der Rente alle absetzbaren Beträge ab. Dazu gehören etwa die Werbungskostenpauschale (102 Euro) oder die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Faustregel: Wer nur die gesetzliche Rente hat, zahlt bis zu einer Bruttomonatsrente von rund 1500 Euro keine Steuern (Ehepaare das Doppelte). Schwieriger wird’s, wenn noch andere Einkünfte dazu kommen – etwa Betriebsrenten. Abschätzen kann man seine Steuerpflicht mit dem Rentensteuer-Rechner der Stiftung Warentest (www.test.de/rechner).