Karlsruhe kippt gekürzte Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Pendlerpauschale verworfen. Damit ist die alte Regelung wieder in Kraft, und die Finanzämter müssen rückwirkend den gesamten Arbeitsweg voll anerkennen.
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Ob U-Bahn oder Auto: Die Pendelei wird steuerlich gefördert
dpa Ob U-Bahn oder Auto: Die Pendelei wird steuerlich gefördert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Neuregelung der Pendlerpauschale verworfen. Damit ist die alte Regelung wieder in Kraft, und die Finanzämter müssen rückwirkend den gesamten Arbeitsweg voll anerkennen.

Die Kürzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Bis zu einer Neuregelung gilt wieder die alte Pendlerpauschale. Die Finanzämter müssen für den Arbeitsweg wieder 30 Cent ab dem ersten Kilometer steuerlich anerkennen. Millionen von Pendlern können nach dem Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen.

Für die Neuregelung gebe es keine tragfähige Begründung, urteilten die Verfassungsrichter. Auch rückwirkend können Steuerrückzahlungen beantragt werden, die aber nur vorläufig gelten. Der Gesetzgeber muss die Pendlerpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 verfassungsgemäß umgestalten. (AP)

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