Jede dritte Mieterhöhung illegal

Deutsche Mieter zahlen jedes Jahr 250 Millionen Euro zu viel an ihre Vermieter. Der Grund: Jede dritte der jährlich drei Millionen Mieterhöhungen ist illegal! Die AZ gibt zehn Tipps gegen Abkassierer.
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Wenn der Vermieter die Miete nach oben schraubt, muss er bestimmte Regeln einhalten.
dpa Wenn der Vermieter die Miete nach oben schraubt, muss er bestimmte Regeln einhalten.

Deutsche Mieter zahlen jedes Jahr 250 Millionen Euro zu viel an ihre Vermieter. Der Grund: Jede dritte der jährlich drei Millionen Mieterhöhungen ist illegal! Die AZ gibt zehn Tipps gegen Abkassierer.

Deutsche Mieter zahlen insgesamt 250 Millionen Euro im Jahr zu viel an ihre Vermieter. Jede dritte der jährlich drei Millionen verschickten Mieterhöhungen ist fehlerhaft, wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf den Deutschen Mieterbund berichtete. Demnach zahlt jeder betroffene Haushalt im Schnitt 250 Euro zu viel Miete. Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz sagte Bild: „Zu viele Mieter akzeptieren die Mieterhöhungsforderungen der Vermieter anstandslos, anstatt sie vorher auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen“.

Die AZ nennt zehn Punkte, worauf Sie bei Mieterhöhungen achten sollen.

Erstens: Schriftlichkeit

Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Per Telefon ist sie ungültig.

Zweitens: Zeitpunkt

Der Vermieter darf frühestens ein Jahr nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung die Miete nach oben schrauben. Rechnet man die Überlegungsfrist des Mieters noch hinzu, darf die Erhöhung frühestens nach 15 Monaten wirksam werden.

Drittens: Überlegungsfrist

Die Überlegungsfrist für Mieter läuft den Rest des Monats, in dem er das Schreiben erhalten hat und zusätzlich noch zwei Monate.

Viertens: "Festmietverträge"

Mieterhöhungen sind ausgeschlossen, wenn ein Staffel- oder auch ein Zwischenmietvertrag mit „Festmiete“ abgeschlossen wurde.

Fünftens: Begründung

Der Vermieter muss seinen Schritt begründen – entweder mit dem Mietspiegel, der Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen.

Sechstens: Vergleichswohnungen und Gutachten

Grundsätzlich sind Mietspiegel das geeignete Begründungsmittel. Beruft sich der Vermieter auf Vergleichswohnungen oder ein Gutachten, sollte man misstrauisch werden.

Siebtens: Quadratmeterzahl

Die Wohnfläche entscheidet über die Mieterhöhung: Messen Sie besser nach, ob die Quadratmeterzahl vom Vermieter auch tatsächlich stimmt!

Achtens: Maximum

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 Prozent steigen.

Neuntens: Unstimmigkeiten

Ist die Erhöhung falsch, muss der Mieter nicht zustimmen und keine höheren Mieten zahlen. Ist der Vermieter nicht einverstanden, kann der Fall vor Gericht landen.

Zehntens: Hilfe

Hilfe gibt die Broschüre „Mieterhöhung“. Sie kostet fünf Euro plus 1,20 Euro Versandkosten und kann beim Deutschen Mieterbund, Littenstraße 10, 10179 Berlin oder unter www.mieterbund.de bestellt werden.

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