Ist 1,54 Euro Stundenlohn sittenwidrig? Prozess um Lohndumping

Geringbeschäftigte können beim Jobcenter aufstocken, wenn der Lohn nicht ausreicht. Das Arbeitsgericht Senftenberg befasst sich mit dem ungewünschten Nebeneffekt: Lohndumping.
dpa |
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Geringbeschäftigte können beim Jobcenter aufstocken, wenn der Lohn nicht ausreicht. Das Arbeitsgericht Senftenberg befasst sich mit dem ungewünschten Nebeneffekt: Lohndumping. Enden könnte die Praxis mit dem gesetzlichen Mindestlohn.

Senftenberg - Sind Stundenlöhne von 1,60 Euro sittenwidrig? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Arbeitsgericht im südbrandenburgischen Senftenberg. Es geht um eine Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt, der Bürokräfte mit sehr niedrigen Stundensätzen beschäftigt haben soll. Der Versuch einer gerichtlichen Schlichtung des Streits war im Dezember gescheitert.

Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für jeweils 100 Euro im Monat beschäftigt, der Stundenlohn lag laut Gericht bei 1,54 Euro beziehungsweise 1,65 Euro. Überleben konnten der Mann und die Frau nur, weil sie noch sogenannte Aufstockerleistungen vom Jobcenter erhielten.

Im Prozess gehe es um die Frage, ob der Anwalt die Beschäftigten ausgenutzt habe und ein "krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und monetärer Gegenleistung vorliege, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Jobcenter will von dem Anwalt Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben - 2400 für die Arbeitnehmerin und 1700 für den Arbeitnehmer. Der Anwalt argumentierte, dass den beiden geringfügig Beschäftigten in seiner Kanzlei die Qualifikation für einen höheren Lohn fehle, um ihnen mehr Geld zu zahlen.

Wenn das Geld nicht zum Leben reicht, zahlen die Jobcenter den sogenannten Aufstockern noch etwas hinzu - aus Steuermitteln. In Berlin war dies im vergangenen Jahr in rund 100 000 Fällen so, in Brandenburg erhielten etwa 60 000 Menschen Unterstützung.

In Zukunft könnte die Zahl der Klagen wegen Lohndumpings aber deutlich sinken: Grund ist der von der Bundesregierung geplante Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015. Dann würden viele juristische Streitigkeiten über sittenwidrige Löhne vermieden, sagte die Gerichtssprecherin.

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