Im Zug eingeschlafen: Zugbegleiterin klagt gegen Kündigung
Köln - Eine Zugbegleiterin, die in einem Zugabteil eingeschlafen ist, hat die Kündigung erhalten. Dagegen wehrt sich die Frau nun juristisch. Das Kölner Arbeitsgericht muss sich heute mit dem Fall beschäftigen.
Die Klägerin hält die Kündigung für ungerechtfertigt und macht geltend, dass es ihr an dem Tag gesundheitlich nicht gut gegangen sei. Die Arbeitgeberin wertet das Einschlafen als Arbeitsverweigerung. Die Frau war nach Gerichtsangaben schon früher abgemahnt worden, weil sie ihren Dienstbeginn verschlafen hatte.