Im Zug eingeschlafen: Zugbegleiterin klagt gegen Kündigung

Eine Zugbegleiterin, die in einem Zugabteil eingeschlafen ist, hat die Kündigung erhalten. Dagegen wehrt sich die Frau nun juristisch.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Köln - Eine Zugbegleiterin, die in einem Zugabteil eingeschlafen ist, hat die Kündigung erhalten. Dagegen wehrt sich die Frau nun juristisch. Das Kölner Arbeitsgericht muss sich heute mit dem Fall beschäftigen.

Die Klägerin hält die Kündigung für ungerechtfertigt und macht geltend, dass es ihr an dem Tag gesundheitlich nicht gut gegangen sei. Die Arbeitgeberin wertet das Einschlafen als Arbeitsverweigerung. Die Frau war nach Gerichtsangaben schon früher abgemahnt worden, weil sie ihren Dienstbeginn verschlafen hatte.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.