Höhere Miete bei Abweichung von Wohnfläche?

Darf ein Vermieter nachträglich mehr verlangen, wenn eine Wohnung größer ist als im Vertag angegeben? Über einen solchen Fall aus Berlin verhandelt jetzt der Bundesgerichtshof.
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Der Bundesgerichtshof hat weider in einer Mietsache das letzte Wort.
dpa Der Bundesgerichtshof hat weider in einer Mietsache das letzte Wort.

Karlsruhe - Muss ein Mieter mehr bezahlen, wenn die Wohnung größer ist als im Vertrag steht? Darüber verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH).

Im vorliegenden Fall hatte eine Berliner Vermieterin die Kaltmiete von rund 630 Euro um 300 Euro erhöhen wollen. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Fünf-Zimmer-Wohnung mehr als 50 Quadratmeter größer ist als im Mietvertrag angegeben (Az.: VIII ZR 266/14).

Lesen Sie hier: Vermieter-Debatte: Mieten in München: Bezahlbar!

Der Mieter hatte sich mit einer Erhöhung um rund 95 Euro einverstanden erklärt. Die Klage der Vermieterin auf Zustimmung zur restlichen Mieterhöhung blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Jetzt will sie die Mieterhöhung über die Revision beim BGH durchsetzen.

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