Hilfe nach dem Unfall: Beinbruch bringt Putzfrau

Wenige Versicherte wissen davon, doch im Ernstfall ist es eine echte Hilfe: Nach Unfällen gibt’s nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch eine Haushaltshilfe von der Versicherung.
von  Abendzeitung
Hat das Unfallopfer das Bein in Gips und kann sich nicht mehr wie gewohnt um Hausarbeit oder die Kinder kümmern, darf es entweder eine „Perle“ auf Kosten des Unfallgegners engagieren.
Hat das Unfallopfer das Bein in Gips und kann sich nicht mehr wie gewohnt um Hausarbeit oder die Kinder kümmern, darf es entweder eine „Perle“ auf Kosten des Unfallgegners engagieren. © variopress

Wenige Versicherte wissen davon, doch im Ernstfall ist es eine echte Hilfe: Nach Unfällen gibt’s nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch eine Haushaltshilfe von der Versicherung.

MÜNCHEN Herbstlaub, rutschige Fahrbahn, schon hat’s gekracht: Wer unverschuldet bei einem Unfall verletzt wird, darf nicht nur Schmerzensgeld verlangen, sondern noch Extra-Schadenersatz für einen „Haushaltsführungsschaden“.

Hat das Unfallopfer das Bein in Gips und kann sich nicht mehr wie gewohnt um Hausarbeit oder die Kinder kümmern, darf es entweder eine „Perle“ auf Kosten des Unfallgegners engagieren.

Oder Familie und Freunde springen ein, und dem Verletzten steht trotzdem ein finanzieller Ausgleich zu – egal, ob er im Familienverbund lebt oder als Single. Im Einzelfall können so viele Tausend Euro zusammenkommen. Nur: Die meisten Unfallopfer verschenken Geld, weil sie den Schadenersatzposten gar nicht kennen.

Selbst Rechtsanwälte hätten oft wenig Ahnung, wenn es um Haushaltsführungsschäden geht, sagt Volker Lempp, Jurist des Auto Clubs Europa (ACE). Wie es den Ausgleich gibt und was Sie beachten müssen – die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wann ist ein Ausgleich drin?

Ein Haushaltsführungsschaden kann nicht nur nach Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arztpfusch oder anderen Unfällen mit Personenschaden geltend gemacht werden. Entscheidend ist, dass der Geschädigte vorübergehend oder auf Dauer körperlich beeinträchtig ist. Bei psychischen Unfallfolgen gibt es kein Geld, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Aktenzeichen: 4 U 454/07).

Wer hat Anspruch? Der Verletzte muss vor dem Unfall für sich oder andere Familienmitglieder den Haushalt geführt haben. Oder wenigstens kräftig dabei mitgeholfen haben. Liegt er dann nach einem Unfall im Krankenhaus, in der Reha-Klinik, ist das Bein geschient oder der Arm ruhig gestellt, kann er Ansprüche an den Unfallverursacher, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung stellen. Keine Rolle spielt, ob das Unfallopfer berufstätig ist oder nicht. Und auch, ob er Familie hat oder nicht, ist unerheblich: Der Bundesgerichtshof entschied in einem Grundsatzurteil, dass auch ein Single mit eigenem Haushalt Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Ausfalls hat (BGH, VI ZR 183/08).

Wie viel Geld gibt es?

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Wird eine Haushaltshilfe eingestellt, können die tatsächlichen Brutto-Lohnkosten mit dem Unfallgegner abgerechnet werden. Das ist aber kein Muss. Der Verletzte darf auch fiktiv abrechnen. Helfen Familienmitglieder aus, können die Kosten für eine Ersatzkraft geschätzt werden.

Wie wird abgerechnet?

Zum einen muss ein Arzt klären, wie stark der Verletzte im Haushalt ausfällt. Außerdem spielt die Haushaltsgröße eine Rolle, wie viele Erwachsene und Kinder dort leben und wie viele Wochenstunden er vor dem Unfall dafür aufgewandt hat. Zur Berechnung gibt es Fach-Tabellen. Fällt eine Mutter mit schulpflichtigen Kindern 50 Stunden im Monat aus, kann sich das auf rund 1400 Euro summieren. Häufig wird auch der Stundenlohn für gewöhnliche Hausarbeiten vom Gericht pauschal auf zehn Euro festgesetzt.

Wer zahlt den Anwalt?

Unfallopfer sollten sich vom Fachanwalt beraten lassen, rät der Bund der Versicherten. Keine Angst vor den Kosten: Haftet der Verursacher allein für den Schaden, werden auch die Anwaltskosten komplett übernommen, betont Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Berrit Gräber

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