Hessen und Baden-Württemberg prüfen Klage gegen VW
Wiesbaden/Stuttgart - Ob Hessen diesem Beispiel folgen wird, werde noch geprüft, hieß es aus dem Finanzministerium in Wiesbaden. Grund sind Verluste in der sogenannten Versorgungsrücklage des Landes durch den Verkauf von VW-Aktien in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro.
Die Aktien seien Teil des Anlagepakets für die Versorgungsrücklage des Landes gewesen, berichtete das Finanzministerium. Mit der Verwaltung sei die Deutsche Bundesbank betraut. Diese habe nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe die Aktien unverzüglich verkauft. Gegen VW gibt es bereits viele Anlegerklagen aus dem In- und Ausland, mit Bayern hatte am Dienstag ein erstes Bundesland einen solchen Schritt angekündigt. In anderen Bundesländern und beim Bund gibt es derzeit keine entsprechenden Überlegungen.
VW habe zu spät über Risiken des Abgas-Skandals informiert
Wie bei den anderen klagenden VW-Aktionären geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Skandals informiert hat. Volkswagen hatte das bislang als unbegründet zurückgewiesen und betont, man habe alle Mitteilungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Zu der Ankündigung Bayerns wollte der Konzern sich nicht äußern.
Auch Baden-Württemberg prüft eine Klage gegen VW. Das Land hielt bei Bekanntwerden der Diesel-Affäre rund 64 600 Aktien des Autobauers. Aussagen über die Höhe des möglichen Schadens seien noch nicht möglich. Bayern hielt in seinem milliardenschweren Fonds für im September 2015 rund 58 000 VW-Vorzugsaktien.
Andere Bundesländer wollen nicht klagen
Das VW-Land Niedersachsen will zunächst keine Klage einreichen. Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz wollen ebenfalls nicht klagen, entweder, weil man keine Aktien von VW halte oder allenfalls indirekt. Sachsen-Anhalt prüfe derzeit die Zusammensetzung der eigenen Anlagen.
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