Harte Zeiten für Steuerflüchtlinge

Für Steuerhinterzieher wird das Leben schwieriger: Die Flucht vor dem Fiskus ins Ausland wird künftig schärfer verfolgt. Der Bundestag machte den Weg frei für ein neues Gesetz. Auch das mehr als 100 Jahre alte Erbrecht wird reformiert.
Härtere Zeiten für Steuerflüchtlinge: Wer Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unterhält, die die Auskunft verweigen, muss das Finanzamt künftig selbst über seine Auslandsfinanzen informieren. Das beschloss der Bundestag heute in seiner Mammutsitzung. Macht der Steuerpflichtige bei der Informationsbeschaffung nicht mit, kann ihm das Finanzamt Vergünstigungen streichen – etwa den Abzug der Betriebsausgaben, der Werbungskosten oder die Entlastung bei der Kapitalertragessteuer.
"Wer Steuern hinterzieht, schadet dem Gemeinwesen und verhöhnt den Rechtsstaat", sagte Finanzminister Peer Steinbrück in der Debatte. Wenn alle Bürger vorschriftsmäßig ihre Steuern zahlten, könnten die Sätze sogar sinken.
100 Milliarden Euro Verlust durch Steuerhinterziehung
Dem Staat gehen jährlich durch Steuerhinterziehung 100 Milliarden Euro durch die Lappen. Der G-20-Gipfel hatte jüngst eine Liste von Staaten veröffentlicht, die sich weigerten die OECD-Standards beim Datenaustausch zu den Steuern zu beachten.
Mittlerweile haben sich alle Staaten auf der Liste sich bereit erklärt, den Datenaustausch zu verbessern. Es gibt aber immer noch 43 Staaten, die die Regeln noch nicht umgesetzt haben. Auf dieser grauen Liste der Steueroasen stehen Länder wie Andorra, Anitgua, Aruba Bermuda, Monaco, Costa Rica, aber auch Österreich, Luxemburg, die Schweiz oder Belgien
Das Erbrecht wurde entstaubt
Der Bundestag hat auch das mehr als 100 Jahre alte Erbrecht entstaubt. Die wichtigsten Änderungen:
Enterben. Bislang konnte ein Erblasser einen Verwandten wegen „ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandels“ enterben. Das geht jetzt nicht mehr. Um einem Angehörigen den Pflichtteil zu entziehen, muss er mindestens ein Jahr ohne Bewährung im Gefängnis gesessen haben.
Das Deutsche Forum für Erbrecht kritisierte die Regelung. Die Reform sei "lebensfremd", weil "schäbiges Benehmen", das bisher unter den Begriff "ehrlos" fiel nicht mehr ausreiche, um jemandem den Pflichtteil zu entziehen. "Viele Menschen werden diese Einschränkung als Zumutung empfinden", so der Präsident des Forums Klaus-Michael Groll zur AZ.
Pflege anrechnen. Weitere Änderung: Künftig wird es eher honoriert, wenn man Eltern oder Großeltern in den Jahren vor dem Tod gepflegt hat. Dafür gab’s bisher nur einen Pflege-Bonus, wenn man dafür seinen Beruf aufgegeben hatte. Jetzt wird die Pflege auch aus dem Erbe honoriert, wenn man den Angehörigen neben dem eigenen Job gepflegt hat.
Schenken. Wird jemand enterbt, dann hat er neben dem Pflichtteil auch Anspruch auf einen Anteil dessen, was der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt hat. Dieser Anspruch galt bisher zehn Jahre lang in voller Höhe. Jetzt schrumpft der Anteil, der angerechnet wird, jedes Jahr um zehn Prozent. Liegt eine Schenkung also mehr als zehn Jahre zurück, hat ein Enterbter also auch keinen Anspruch mehr auf einen Anteil davon.
aja