Haftpflichtversicherung: Teure Kleckse

Ein Versicherungs-Check lohnt sich nicht nur, wenn sich die Lebensumstände ändern. Neue Haftpflichtpolicen leisten oft mehr – etwa, wenn Kinder Schäden anrichten. Oft lohnt es sich, bei alten Verträgen nachzuverhandeln.
MÜNCHEN Immer wieder ändern die Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen ihre Klauseln. Für die Kunden ist das eine gute Nachricht – oft sind die neuen Bedingungen nämlich besser als die alten. Das bedeutet aber auch: Wer noch einen alten Vertrag hat, sollte versuchen, ihn auf die neuen Konditionen umzustellen oder den Anbieter wechseln. Auch, wenn sich die Lebensumstände ändern – etwa, wenn Kinder auf die Welt kommen – lohnt sich ein Versicherungs-Check.
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig die Bedingungen der Assekuranzen. Sie hat eine Liste von Leistungen zusammengestellt, die jede Police aufweisen sollte:
Versicherungssumme nicht unter drei Millionen Euro.
Schutz im Ausland.
Schäden durch häusliche Abwässer, etwa ein verstopftes Rohr, sind gedeckt.
Allmählichkeitsschäden sind gedeckt, die beispielsweise durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub im Lauf der Zeit entstehen.
Internet-Schäden, die beispielsweise durch versehentlich übertragene Computerviren entstehen, sind gedeckt.
Schäden an der gemieteten Wohnung (auch der Ferienwohnung) sind abgesichert.
Lagerung gewässergefährdender Substanzen: Wenn beispielsweise Lösemittel auslaufen und das Grundwasser vergiften, sollte die Assekuranz die finanziellen Folgen tragen.
Hundesitter-Schäden: Diese Klausel greift, wenn der Versicherte auf einen fremden Hund oder ein fremdes Pferd aufpasst und dabei ein Schaden entsteht.
Vorsorgeversicherung: Sie tritt ein, wenn sich die Lebensumstände des Kunden nach Abschluss der Versicherung ändern – wenn er beispielsweise seinen kleinen Hund durch einen Kampfhund ersetzt. Auch für dann entstehende Schäden sollte die Versicherung haften, wenn auch in eingeschränktem Umfang.
Versicherungen, die nach Ansicht der Warentest-Experten „sehr gut“ sind, gibt es schon für unter 80 Euro (siehe Tabelle). Es kommt aber nicht nur auf die Höhe des Beitrags an. Für viele Menschen bieten sich Klauseln an, die die Versicherungen manchmal nur auf Nachfrage oder Aufpreis in den Vertrag aufnehmen:
Minderjährige Kinder: Sind sie unter sieben Jahre alt, gelten sie als „nicht deliktfähig“. Deswegen zahlt die Assekuranz normalerweise nichts, wenn der fünfjährige Nachwuchs die Scheibe des Nachbarn einwirft (es sei denn, seine Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt). Wer mit seinen Nachbarn in Frieden leben will, sollte deswegen auf eine Klausel drängen, die auch die Schäden, die kleine Kinder anrichten, mit abdeckt.
Ehrenamt. Setzt sich der Kunde für einen Verein ein, ist er normalerweise durch die Haftpflichtversicherung des Vereins abgesichert – wenn eine solche Police denn auch abgeschlossen wurde. Wenn nicht, sollte er darauf achten, dass in seinem Vertrag ehrenamtliche Tätigkeiten mit aufgeführt sind.
Vermietete Wohnungen. Wer einzelne Zimmer oder eine Wohnung vermietet, sollte sich erkundigen, ob seine Assekuranz Schäden ersetzt, die beispielsweise entstehen, wenn der Mieter über eine schadhafte Treppenstufe stürzt.
Gefälligkeitshandlungen: Wenn der Kunde einem Freund etwa beim Umzug hilft und dabei etwas kaputt macht, zahlt die Assekuranz normalerweise nur, wenn dies in der Police steht. sun