Grundsteuerreform: Das kommt auf Sie zu

Von heute an haben etwa Hausbesitzer vier Monate Zeit, um Daten zu ihrem Besitz zu melden. Viele sind ratlos - doch es gibt Hilfe.
Martina Scheffler
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Wohn- und Geschäftshäuser an der Münchner Humboldtstraße von oben. Was wird die Reform an neuen Werten für sie ergeben?
Wohn- und Geschäftshäuser an der Münchner Humboldtstraße von oben. Was wird die Reform an neuen Werten für sie ergeben? © Sina Schuldt/dpa

Sie schwebt wie ein Damoklesschwert über deutschen Grundstückseigentümern - die Grundsteuerreform.

Von heute bis zum 31. Oktober müssen alle, die ein Grundstück (etwa Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Gewerbegrundstück) oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besitzen, die Grundsteuererklärung abgeben. Das sind in Bayern sechs Millionen Grundstücke.

Warum jetzt eine Grundsteuererklärung?

"Schuld" ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Bislang beruht die Berechnung der Grundsteuer auf Einheitswerten. Grundlage sind im Westen Deutschlands Werte von 1964, im Osten von 1935, so das Bayerische Landesamt für Steuern.

Sie sind veraltet und haben sich zudem unterschiedlich entwickelt. Um Ungleichbehandlung zu beseitigen, wurde eine Neuregelung beschlossen.

Was werde ich gefragt?

Laut Lohnsteuerhilfe Bayern werden Angaben abgefragt zur Lage des Grundstücks (einschließlich Gemarkung und Flurstück), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche und gegebenenfalls Grundstücks- oder Gebäudeart sowie das Baujahr.

Infos zu diesen sogenannten Katasterdaten gibt es unter www.ldbv.bayern.de.

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Wie gebe ich die Grundsteuererklärung ab?

Das bayerische Finanzministerium nennt drei Möglichkeiten: entweder durch das Ausfüllen der Vordrucke rein elektronisch über Elster, das Online-Finanzamt (www.elster.de), oder man füllt am PC graue PDF-Vordrucke aus und druckt sie anschließend aus (erhältlich unter www.grundsteuer.bayern.de).

Wer das Internet ganz meiden will oder muss, kann auch grüne Papier-Vordrucke handschriftlich ausfüllen. "Diese sind spätestens ab 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern verfügbar", heißt es vom Ministerium.

Wer muss zahlen?

Zahlungspflichtig sind die Eigentümer, die Grundsteuer kann aber auch auf Mieter umgelegt werden.

Wann erfahre ich, wie viel ich künftig zahlen muss?

"Die endgültige Höhe der neuen Grundsteuer ab 2025 wird aber erst in 2024 durch den Hebesatz der jeweiligen Kommunen festgelegt", informiert das Ministerium. Bis 2024 müssen also noch die alten Beträge gezahlt werden.

Muss ich auf jeden Fall mehr zahlen?

"Es wird für den einen oder anderen zu Verschiebungen kommen. Manche werden mehr als zuvor berappen müssen, manche dafür weniger", so die Lohnsteuerhilfe.

"Die neue Grundsteuer im Freistaat wird ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie an der Gebäudenutzung ausgerichtet - Steuererhöhungen 'durch die Hintertür', also allein aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Bayern nicht geben!", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU).

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Hilfe gibt es unter www.elster.de und www.grundsteuer.bayern.de. Eine Broschüre findet sich unter www.stmfh.bayern.de.

Außerdem können Ratsuchende sich an eine Hotline wenden unter 089 - 307 00 077 (erreichbar montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr).

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