Gratis-Minuten bei Telefon-Warteschleifen
Berlin - Am Samstag ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten.
Beginnt die Beratung früher durch eine Mitarbeiter oder ein Computersystem früher, kostet es etwas. Bis 1. Juni 2013 ist eine Übergangsfrist mit Ausnahmen vorgesehen. Danach dürfen Warteschleifen nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden. Gestattet bleiben sie auch, wenn für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt.
Die Grünen-Verbraucherexpertin Bärbel Höhn sieht in der Neuregelung eine "Mogelpackung", wie sie den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Samstag) sagte. "Wer sich auf die Informationen der Verbraucherministerin Aigner verlässt, wird bei der Telefonrechnung ordentlich überrascht werden", fügte sie hinzu. Für einen Großteil der Fälle ändere sich an den kostenpflichtigen Warteschleifen überhaupt nichts. Höhn macht dafür Ausnahmen von der Kostenfreiheit verantwortlich und wirft Ministerin Ilse Aigner (CSU) vor, "vor Lobbyinteressen eingeknickt" zu sein.