Gewerkschaft Ufo bei Lufthansa weiterhin auf Streik-Kurs

Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo bleibt in der Auseinandersetzung mit dem Lufthansa-Konzern auf ihrem Kurs zu einem Streik der Flugbegleiter.
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Lufthansa lehnt Gespräche mit der Ufo seit Monaten ab, weil sie deren Vorstand für nicht rechtmäßig hält.
Oliver Berg/dpa/dpa Lufthansa lehnt Gespräche mit der Ufo seit Monaten ab, weil sie deren Vorstand für nicht rechtmäßig hält.

Frankfurt/Main - Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo bleibt in der Auseinandersetzung mit dem Lufthansa-Konzern auf ihrem Kurs zu einem Streik der Flugbegleiter.

Ihre Mitglieder will die Spartengewerkschaft in dieser Woche mit Informationsveranstaltungen vorbereiten, wie sie mitteilte. Am kommenden Montag (14. Oktober) wolle man Details zu Zeit, Dauer und Ort der Streiks nennen, kündigte Ufo erneut an. In Frage kämen Flüge der Konzern-Gesellschaften Lufthansa, Germanwings, Eurowings, Lufthansa CityLine und Sunexpress Deutschland.

Lufthansa lehnt Gespräche mit der Ufo seit Monaten ab, weil sie deren Vorstand für nicht rechtmäßig hält. In einem Arbeitsgerichtsverfahren wolle das Unternehmen laut eines Sprechers zudem überprüfen lassen, ob es sich bei der Ufo überhaupt noch um eine tariffähige Gewerkschaft handele. An dieser Position halte man fest.

Zuletzt hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz festgestellt, dass Ufo die Tarifverträge bei der Lufthansa-Kerngesellschaft rechtmäßig gekündigt hat. Weitere Prozesse und Gerichtsentscheidungen wolle man nicht abwarten, weil Lufthansa ständig neue Vorwürfe erhebe und so kein "natürliches" Ende der Auseinandersetzungen absehbar sei, erklärte Ufo. Man werde daher nun konkrete Arbeitskampfmaßnahmen einleiten.

Die Gewerkschaft hat einen heftigen internen Führungsstreit hinter sich, in dessen Verlauf zahlreiche Vorstände und Beiratsmitglieder zurückgetreten sind, darunter der langjährige Vorsitzende Nicoley Baublies, der zwischenzeitlich auch aus seinem Lufthansa-Job entlassen worden ist. Bei einer Mitgliederversammlung am 1. November muss sich der verbliebene Rumpfvorstand Abwahlanträgen stellen.

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