Gesetzlicher Mindestlohn bringt höhere Tarife in Billiglohn-Branchen

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 hat schon vor dem Start der neuen Regeln Bewegung in die Tarifwerke einzelner Billiglohn-Branchen gebracht.
dpa |
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Wiesbaden - Nach einer am Freitag veröffentlichten Zusammenstellung des Statistischen Bundesamtes nutzten verschiedene Tarifpartner zwar die Möglichkeit, mit einem Tarifvertrag für eine Übergangszeit noch unter der Grenze von 8,50 Euro Stundenlohn zu bleiben. Spätestens nach zwei Jahren muss dann aber die unterste Lohnstufe diese Grenze erreicht haben.

So erreichen etwa die lange Jahre tariflosen Fleischer im Oktober 2015 einen Branchen-Mindestlohn von 8,60 Euro. Wäscherei-Mitarbeiter müssen bis zum Juli 2016 auf einen Stundenlohn von 8,75 Euro warten. Ähnliche Regelungen wurden für das Friseurhandwerk sowie für Zeitarbeiter und Gebäudereiniger in Ostdeutschland erzielt.

Gescheitert waren hingegen bundesweite Verhandlungen über einen stufenweise ansteigenden Mindestlohn für angestellte Taxifahrer. Diese müssen nun ab Jahresbeginn den gesetzlichen Mindestlohn ausgezahlt bekommen.

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