Gericht verwirft acht Lufthansa-Kündigungen des Ex-Ufo-Chefs

Die Lufthansa wird den früheren Chef der Kabinengewerkschaft Ufo nicht los. Acht Mal wurde Nico Baublies gekündigt, keine einzige Kündigung hatte vor Gericht Bestand.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Er bleibt trotz acht Kündigungen Lufthanseat: Nicoley Baublies, der frühere Chef der Kabinengewerkschaft Ufo.
Frank Rumpenhorst/dpa/dpa Er bleibt trotz acht Kündigungen Lufthanseat: Nicoley Baublies, der frühere Chef der Kabinengewerkschaft Ufo.

Frankfurt/Main - Der frühere Chef der Kabinengewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, bleibt Beschäftigter der Lufthansa. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Mittwoch insgesamt acht Kündigungen des Unternehmens gegen den Gewerkschaftsfunktionär für ungültig erklärt.

Lufthansa wurde zudem dazu verurteilt, Baublies bis zum Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen. Baublies hatte seit 2004 zunächst als Flugbegleiter und später als Kabinenchef (Purser) bei der Lufthansa gearbeitet. Unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Schulung war er zum Zeitpunkt der Kündigung im September 2019 bereits länger als 15 Jahre im Unternehmen und damit ordentlich unkündbar, stellte die Vorsitzende Richterin fest.

Für die ebenfalls ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen habe es der Lufthansa an Gründen gefehlt. Das Unternehmen hatte vergeblich moniert, dass Baublies seine gewerkschaftliche Arbeit nicht als Nebentätigkeit angemeldet habe.

Baublies hatte es zum Verhandlungsauftakt abgelehnt, sich von dem Gericht einen Vergleichsvorschlag vorlegen zu lassen. Man sehe darin keinen Sinn, weil mit Lufthansa bereits in einem außergerichtlichen Verfahren zwei Tage lang ergebnislos über diese Problematik gesprochen worden sei, erklärte Baublies' Anwalt.

Lufthansa und Ufo haben Ende Januar eine umfassende Schlichtungs- und Moderationsvereinbarung getroffen, mit der sämtliche Konflikte zwischen den Parteien beigelegt werden sollen - unter anderem die Kündigung gegen Baublies. Zu möglichen Folgen des aktuellen Urteils auf das gesamte Verfahren wollten sich beide Seiten nicht äußern. Man müsse die schriftliche Begründung abwarten, sagte eine Lufthansa-Sprecherin.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.