Gericht verurteilt Tapetenhersteller zu Millionenbußen
Zwei Tapetenhersteller wurden aufgrund von Preisabsprachen zu einer Millionenstrafe verurteilt. Sie sollen in der Vergangenheit Preiserhöhungen von bis zu fünf Prozent durchgesetzt haben.
Düsseldorf - Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwei Tapetenhersteller und deren Verantwortliche zu Bußgeldern von mehr als 19 Millionen Euro verurteilt.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die Unternehmen als Mitglieder des "Tapetenkartells" sowohl 2006 als auch 2008 mithilfe von Absprachen Preiserhöhungen von jeweils rund 5 Prozent auf dem deutschen Markt durchgesetzt haben. Mit seinen Geldbußen ging der Kartellsenat zum Teil deutlich über die Strafen hinaus, die bereits 2014 vom Bundeskartellamt gegen die Unternehmen verhängt worden waren.
Die Wettbewerbsbehörde hatte 2014 wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 17 Millionen Euro gegen vier Tapetenherseller den Verband der Deutschen Tapetenindustrie verhängt. Zwei der Hersteller, A.S. Creation und die Marburger Tapetenfabrik, hatten jedoch gegen die Kartellamtsentscheidung Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
Preisabsprachen haben in der Tapetenbranche große Tradition
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahe jedoch überzeugt, dass es in der Tapetenbranche eine langjährige Tradition von Preisabsprachen gegeben habe. Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks sprach von einem "Hardcore-Kartell". Bis zuletzt hätten die Unternehmen und ihre Vertreter kein Schuldbewusstein gezeigt.
Für den Marktführer A.S. Creation erhöhte die Kammer das Bußgeld von 10 auf 13 Millionen Euro. Auch die Marburger Tapetenfabrik muss mit 5,5 Millionen Euro mehr zahlen, als ursprünglich vom Kartellamt verlangt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen.
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