Gericht verlangt Diesel-Fahrverbote in Reutlingen

Seit Jahren wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid in der baden-württembergischen Kommune nicht eingehalten. Jetzt setzt sich die Deutsche Umwelthilfe auch hier vor Gericht durch. Kommen noch in diesem Jahr Fahrverbote?
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Luftmessstation Reutlingen Lederstraße. Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Alleine in Reutlingen soll es etwa 17 000 Dieselfahrer geben.
Marijan Murat/dpa Die Luftmessstation Reutlingen Lederstraße. Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Alleine in Reutlingen soll es etwa 17 000 Dieselfahrer geben.

Mannheim/Reutlingen - Fahrer älterer Diesel-Pkw in Reutlingen müssen sich womöglich auf Fahrverbote einstellen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg forderte von der Stadt Fahrverbote und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. Nach der heute veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Vor diesem Hintergrund müsse der Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeitet werden. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18).

Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es alleine in Reutlingen etwa 17 000 Dieselfahrer. Aktuelle Reaktionen von Stadt und Land waren zunächst nicht zu erhalten. Auch das Bundesverkehrs- und das -Umweltministerium wollten sich nicht äußern.

"Das ist ein guter Tag für die "Saubere Luft" und damit für Kinder, Asthmatiker, ältere Menschen und Lungenvorgeschädigte nicht nur in Reutlingen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Das höchste baden-württembergische Gericht bestätige mit seinem Beschluss die weitere Gültigkeit des europäischen Grenzwerts von 40 Mikrogramm. Die Landesregierung sei aufgefordert, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren und spätestens zum 1. September die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sicherzustellen.

Um die Mobilität der betroffenen Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeughalter sicherzustellen, müssten Landes- und Bundesregierung die Autohersteller verpflichten, bis zum Herbst dieses Jahres betrügerische Abgasreinigungsanlagen kostenlos in der Hersteller-Werkstatt zu reparieren.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.