Gericht verhandelt über Strafzinsen für Kleinsparer

Darf eine Bank ihren Privatkunden Strafzinsen berechnen? Das muss jetzt das Landgericht Tübingen entscheiden. Nicht nur die Volksbank Reutlingen wartet gespannt auf das Urteil.
dpa |
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Tübingen - Mögliche Strafzinsen für Kleinsparer beschäftigen heute die Richter am Landgericht Tübingen. In einem Preisaushang hatte die Volksbank Reutlingen Negativzinsen für Sparguthaben für möglich erklärt - allerdings bisher keinen Kunden zur Kasse gebeten.

Trotzdem protestierte die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg und forderte eine Unterlassungserklärung. Die Volksbank strich die Strafzinsen wieder aus ihren Geschäftsbedingungen, weigerte sich jedoch, die Zinsen auch für die Zukunft auszuschließen.

Nach einer Klage der Verbraucherschützer muss nun das Gericht verhandeln, ob die Einführung von Strafzinsen für Privatkunden zulässig ist oder nicht. Verbraucherschützer und Ökonomen sehen den Fall als richtungsweisend für die Bankenbranche an.

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