Gericht: Lebensversicherer müssen detailliert informieren

Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung - die Überschussbeteiligung - informieren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Versicherer setzen die Überschussbeteiligung jedes Jahr je nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie neu fest.
Jens Büttner/dpa Die Versicherer setzen die Überschussbeteiligung jedes Jahr je nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie neu fest.

Frankfurt/Main - In dem jährlichen Schreiben an die Kunden über den Wert der Policen müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage erläuterte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die laufende Verzinsung klassischer Lebens- und Rentenversicherungen setzt sich aus der Überschussbeteiligung und dem Garantiezins zusammen. Die Versicherer setzen die Überschussbeteiligung jedes Jahr je nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie neu fest.

Laut Gesetz hätten Verbraucher einen Anspruch darauf, "alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten", erläuterte Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Marktwächter-Teams. Das Gesetz verlange lediglich ein Minimum an Informationen für Verbraucher. "Umso unverständlicher ist es, wenn ein Versicherer nicht einmal diese Anforderungen erfüllt", kritisierte Klug.

Die Marktwächter hatten im vergangenen Jahr 68 sogenannte Standmitteilungen von klassischen Kapitallebensversicherungen genauer unter die Lupe genommen. Ein Viertel enthielt demnach nicht vollständig die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

Exemplarisch klagten die Verbraucherschützer gegen die Alte Leipziger. Zwar hatte der Versicherer dem Gericht zufolge die Anforderungen vor dem Prozess umgesetzt, aber keine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Forderung der Verbraucherzentrale, auch die Entwicklung der Überschussanteile der letzten Jahre darzustellen, wies das Gericht ab. Die Alte Leipziger kündigte an, das Urteil zu überprüfen. (Az. 2-06 O 375/16)

Lesen Sie hier: Neue Regeln - Versicherer überschütten Kunden mit Infos

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.