Gericht bestätigt Markenschutz für Lego-Männchen

Luxemburg - Die dänische Firma Lego hatte sich die dreidimensionale Darstellung des Spielzeug-Männchens mit und ohne Noppe auf dem Kopf im Jahr 2000 europaweit schützen lassen.
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Best-Lock argumentierte, das Männchen erfülle aus mehreren Gründen nicht die Anforderungen für den Markenschutz. Dies sah das EU-Gericht nun anders. Das Urteil könnte noch vor dem höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden.