Gericht: 150.000 Euro für gefeuerten HRE-Banker

Das Landgericht München I hat dem nach dem Milliardendebakel der HRE entlassenen Bankchef Georg Funke nachträgliche Lohnzahlungen zugesprochen. Die HRE will das Urteil jedoch nicht akzeptieren.
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Freude beim Ex-HRE-Chef Georg Funke
dpa Freude beim Ex-HRE-Chef Georg Funke

MÜNCHEN - Das Landgericht München I hat dem nach dem Milliardendebakel der HRE entlassenen Bankchef Georg Funke nachträgliche Lohnzahlungen zugesprochen. Die HRE will das Urteil jedoch nicht akzeptieren.

Mit der Entschiedung am Freitag verurteilte das Gericht den verstaatlichten Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate dazu, Funke 150.172,03 Euro plus Zinsen als Gehalt für Januar und Februar 2009 zu bezahlen. Die Entscheidung ist allerdings erst vorläufig. Die HRE hat bereits angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren und vorläufig nicht zu bezahlen.

Funke war nach dem Beinahe-Zusammenbruch der Bank, der nur mit Milliardengarantien und Geldspritzen des Staates verhindert werden konnte, im Dezember 2008 fristlos gekündigt worden. Er hatte die Zahlungen im Rahmen eines sogenannten Urkundsprozesses eingeklagt.

Dabei sind nur schriftliche Unterlagen als Beweise zugelassen, was die Möglichkeiten der Bank deutlich geschmälert hatte. Das sprach auch der Vorsitzende Richter Helmut Krenek in seiner Urteilsbegründung an: Viele grundsätzlich mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung ließen sich ohne Zeugen und Sachverständige schlicht nicht beweisen.

In einem Nachverfahren, das die HRE nun anstrebt, würden diese Einschränkungen allerdings nicht mehr gelten. Die Bank erklärte, sie sei "zuversichtlich, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung folgen wird".

Parallel zum Streit um die 150.000 Euro läuft eine zweite Klage Funkes gegen seine Kündigung. Dabei geht es um 3,5 Millionen Euro plus Rentenzahlungen. Rechnet man ehemalige Vorstandsmitglieder hinzu, die mit Funke klagen, geht es sogar um 7,5 Millionen Euro plus Renten. In diesem Verfahren ist der nächster Termin allerdings erst für Anfang 2011 angesetzt.

(dapd)

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