Geld zurück? Von wegen
MÜNCHEN - Wer Handwerkerkosten absetzen will, darf nicht bar zahlen. Oft geht es aber gar nicht anders. Denn viele Handwerker wollen das Geld gleich Cash auf die Hand. Von der Steuer kann man die Rechnung dann aber nicht mehr absetzen.
Wenn Anton Berchtold zu einem Kunden fährt, um eine Waschmaschine wieder zum laufen zu bringen, kassiert er das Geld für die Reparatur meist bar. „Zumindest, wenn ich den Kunden nicht kenne“, sagt der Dachauer Elektromeister. „Fast alle unsere Betriebe machen das.“
Berchtold ist Obermeister der Elektroinnung München. Er weiß: Die meisten seiner Kollegen schwören bei Reparaturen auf Bares: „Bargeld hat jeder gern“, sagt Berchtold. Hintergrund: Die Handwerker gehen dann nicht das Risiko ein, wochenlang auf ihr Geld warten zu müssen.
Für die Kunden freilich ist die Barzahlung ein Nachteil – nicht nur, weil sie ihr Geld sofort los sind. Eigentlich lassen sich die Aufwendungen für Reparaturen im Haushalt von der Steuer absetzen. Je nach Höhe der Rechnung kann man dabei viel sparen (siehe Info). Das Finanzamt jedoch darf die Kosten für die Reparatur nur dann anerkennen, wenn die Kunden die Rechnung des Handwerkers vorlegen – und das Geld per Banküberweisung bezahlt haben.
Bei einer Barzahlung lässt sich Schwarzarbeit leichter vertuschen
Eine Barzahlung reicht dafür nicht aus, hat der Bundesfinanzhof entschieden (AZ berichtete). Der Fall: Ein Ehepaar ließ das Dach seines Hauses neu decken. Der Handwerker wollte sein Geld bar. Das Finanzamt verweigerte dem Ehepaar daraufhin den Steuerabzug. Zurecht, entschieden die Finanz-Richter. Die Pflicht zur Überweisung diene dazu, Schwarzarbeit zu verhindern.
Bei einer Barzahlung lasse sich Schwarzarbeit leichter vertuschen, als wenn das Geld überwiesen wird, heißt es beim Bayerischen Landesamt für Steuern. Beispiel: Der Kunde reicht die Rechnung beim Finanzamt ein – zahlt dem Handwerker aber weniger als auf der Quittung steht. Der lässt die Rechnungskopie verschwinden und beide hoffen, dass das Finanzamt beim Handwerker nicht nachforscht. „Das passiert ja immer nur stichprobenartig“, erläutert Celina Scholz vom Steueramt. Bei der Überweisung ist dagegen klar, wieviel Geld geflossen ist.
Solche Fälle dürften zwar die Ausnahme sein. Tatsache ist aber: Viele Handwerker verlangen für ihre Dienste Bares. Dann können die Kunden den Steuervorteil nicht nutzen. „Schlüsseldienste etwa muss man in der Regel bar bezahlen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Sie rät Steuerpflichtigen, schon im Vorfeld abzuklären, ob ein Handwerker Überweisungen akzeptiere oder auf Barzahlung bestehe. Einen anderen Tipp hat Jens Ulrich von der Münchner Handwerkskammer parat: „Dem Handwerker eine Einzugsermächtigung für den Rechnungsbetrag geben. Er hat dann schnell sein Geld und man selbst kann es steuerlich absetzen. Außerdem gibt’s meist noch ein Skonto.“
A. Jalsovec
Ab diesem Jahr kann man noch mehr absetzen
Seit 2006 kann man Handwerkerdienste im Haushalt zum Teil von der Steuer absetzen. Aber nur die reine Arbeitsleistung und den Fahrtweg – nicht das Material. Bis 2008 konnten Steuerzahler 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu maximal 3000 Euro geltend machen – im besten Fall also 600 Euro. Der Betrag geht direkt von der Steuerschuld ab. Ab 2009 erhöht sich die Grenze auf 6000 Euro. Maximal sind also 1200 Euro jährlich abziehbar. Voraussetzung: Es muss etwas im Haus renoviert oder repariert werden. Der Elektriker darf den kaputten Fernseher also nicht in seine Werkstatt mitnehmen.
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