Geld zurück fürs Arbeitszimmer: Zuckerl für Lehrer
KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht kippt die Steuer- Regelungen für Arbeitszimmer. Eine Million Menschen bekommen um die 500 bis 1000 ³ pro Jahr zurück. Das kostet den Staat 500Millionen
Schöner können Ferien nicht beginnen. Tausenden Lehrern bescherte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag ein Geschenk: Es erklärte die bisherigen Steuer-Regelungen für Arbeitszimmer für ungültig. Freuen können sich auch andere Beschäftigte, die mangels Platz in der Firma zu Hause einen Teil ihrer Arbeit erledigen. Weitere Verfahren versprechen ebenfalls Rückzahlungen, etwa wegen Kinderbetreuungskosten.
Geklagt hatte aktuell ein Hauptschullehrer, der sich ein zehn Quadratmeter großes Arbeitszimmer eingerichtet hatte und die Kosten bei der Steuererklärung angeben wollte. Seit 2007 konnten häusliche Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden, wenn die gesamte berufliche Tätigkeit ausschließlich dort stattfand. Damit konnten zwar Freiberufler ihre Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen, nicht jedoch Lehrer oder Beschäftigte ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz.
Jetzt kann sich der Lehrer auf eine satte Rückzahlung vom Finanzamt freuen. Die Steuergewerkschaft rechnet damit, dass das Urteil den Staat deutlich über eine Milliarde Euro kosten wird. Der Vorsitzende Dieter Ondracek sagte zur „BZ“, der Richterspruch betreffe etwa eine Million Arbeitnehmer, die jetzt zwischen 500 und 1000 Euro Steuern pro Jahr sparten oder zurückerhielten.
Das Karlsruher Urteil betrifft Steuererklärungen ab dem Jahr 2007. Wer gegen den Steuerbescheid wegen der Arbeitszimmer-Kosten Einspruch eingelegt hat, bekommt jetzt Geld zurück. Steuerzahler, die die Einspruchsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides) verpasst haben, gehen allerdings leer aus.
Ab 2009 wurde den Steuerbescheiden wegen des Arbeitszimmers ein sogenannter Vorläufigkeitsvermerk erteilt. Das bedeutet: Auch wer keinen Einspruch eingelegt hat, profitiert jetzt von dem Karlsruher Urteil. Allerdings muss er die Kosten fürs Arbeitszimmer belegt haben. Nachmelden kann der Steuerzahler die Kosten nur, wenn der Steuerbescheid noch keinen Monat alt ist. sun
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