Gebührenkrieg: Sixt contra BR

Der Autovermieter sieht nicht ein, warum er für jedes Fahrzeug extra zahlen soll. Der Verwaltungsgerichtshof verhandelt ab Dienstag über den Fall.
Helmut Reister |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Radio ist bei Autofahrern noch das beliebteste Musik-Medium. Autovermieter zahlen dafür extra Gebühren.
dpa Das Radio ist bei Autofahrern noch das beliebteste Musik-Medium. Autovermieter zahlen dafür extra Gebühren.

Mietwagen-„König“ Erich Sixt ist sauer, der Bayerische Rundfunk auch. Weil es auch noch um viel Geld geht, rund drei Millionen Euro pro Jahr, war ein Rechtsstreit unvermeidbar. Inzwischen ist der Streitfall beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof angekommen und ein Ende auf dem Weg durch die Instanzen nicht in Sicht. Erich Sixt fühlt sich als Opfer der Neuordnung der Rundfunkgebühren, die schon ein paar Jahre zurückliegt.

Statt Vereinfachung, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sei daraus ein bürokratisches Monster in seinem Unternehmer geworden, das umständlich sei, teuer und eigentlich nicht richtig kontrollierbar. Allein der zusätzliche bürokratische Aufwand, der personell betrieben würde, liege bei mehreren hunderttausend Euro pro Jahr.

Erich Sixt spricht von Gebührenwahnsinn, der BR von Einsparung

Zudem, so Sixt, sei es nicht vertretbar, dass er für jedes einzelne seiner mehrere zehntausend Autos umfassenden Mietwagen-Flotte zusätzliche Rundfunkgebühren von jährlich drei Millionen Euro entrichten müsse.

Jeder Nutzer zahle ja ohnehin schon Gebühren, moniert er eine möglicherweise doppelte Bezahlung. Sixt spricht in dem Zusammenhang von regelrechtem „Gebührenwahnsinn“. Die veränderten Spielregeln lernte er gleich mit der ersten Rechnung in Höhe von rund 800 000 Euro für ein Quartal kennen. Sie gab den Ausschlag für die Klage.

Der Bayerische Rundfunk als Beklagter schätzt die Auswirkungen der geänderten Gebührenregelung auf Deutschlands größten Autovermieter komplett anders ein. Der Autovermieter spare sogar noch einen Betrag im fünfstelligen Bereich, wurde schon in der Vorinstanz argumentiert. Dort ist der Fall ganz oben angesiedelt, in der juristischen Direktion.

Das Urteil könnte sich auch auf andere Konzerne auswirken

Als „Vertreter des öffentlichen Interesses“, wie es auf der Sitzungsankündigung heißt, ist auch noch die Landesanwaltschaft in dem Verfahren vertreten. Eine Entscheidung ist aufgrund des wegweisenden Charakters des Falles heute noch nicht zu erwarten. Das Urteil könnte Auswirkungen auch auf andere ähnliche Verfahren haben. Denn mehrere Großkonzerne in Deutschland sind in Verfahren ähnlichen Kalibers verstrickt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.