Gabriel weist Kritik von sich
Berlin - Das Wirtschaftsministerium erklärte dazu: "Die vom Gericht behauptete Befangenheit wurde von keinem Verfahrensbeteiligten zu keinem Zeitpunkt vorgetragen." Wie in solchen Verfahren üblich, habe Gabriel auch Gespräche mit den Antragstellern geführt. Dies sei "üblich, möglich und zulässig". Das Ministerium prüft nun das Urteil und will dann entscheiden, ob es juristisch dagegen vorgeht.
Der Edeka-Konkurrent Rewe sei - anders als vom Gericht behauptet - im Verfahren nicht schlechter behandelt worden. Ein Gegenangebot von Rewe, das die Richter unter Verweis auf den Erhalt fast aller Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann anführen, sei geprüft worden: "Dieses Angebot von Rewe stellte gegenüber dem Angebot von Edeka allerdings aus kartellrechtlichen Gründen keine Alternative dar."
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Nicht nachvollziehbar sei zudem, betonte das Ministerium, dass Arbeitsnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen würden: "Denn es geht hier um die Existenz von vielen tausenden Beschäftigten und deren Familien, die eine Berücksichtigung in solchen Verfahren erforderlich machen."
Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub hat mit "großer Bestürzung" auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf reagiert.
"Wir bedauern diese Wendung im Ministererlaubnisverfahren außerordentlich, insbesondere mit Blick auf unsere knapp 16 000 Mitarbeiter bei Kaiser's Tengelmann", sagte Haub einer Mitteilung zufolge. Ziel sei es immer gewesen, Kaiser's Tengelmann als Ganzes abzugeben und damit den größten Teil der Arbeitsplätze zu erhalten.
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