Gabriel: Rechtsmittel gegen Stop der Fusion Edeka/Tengelmann

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat bekräftigt, gegen den gerichtlichen Stopp der Fusion des Handelsriesen Edeka mit Kaiser's Tengelmann juristisch vorgehen zu wollen. "Natürlich werden wir Rechtsmittel einlegen müssen.
von  dpa
Einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag hat Wirtschaftsminister Gabriel beim Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der gestoppten Sondererlaubnis für die Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka eingereicht. Foto: Michael Kappeler/Archiv
Einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag hat Wirtschaftsminister Gabriel beim Oberlandesgericht Düsseldorf wegen der gestoppten Sondererlaubnis für die Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka eingereicht. Foto: Michael Kappeler/Archiv © dpa

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat bekräftigt, gegen den gerichtlichen Stopp der Fusion des Handelsriesen Edeka mit Kaiser's Tengelmann juristisch vorgehen zu wollen.

Rostock - "Natürlich werden wir Rechtsmittel einlegen müssen. Das versteht sich doch von selbst", sagte der SPD-Chef am Montag in Rostock zum Auftakt seiner Sommerreise. Details dazu würden noch geprüft. Bereits Mitte Juli hatte Gabriel einem Tag nach dem Urteil erklärt, sein Ministerium werde Rechtsmittel prüfen und einlegen, um das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu revidieren.

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter Auflagen grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Gabriel wies erneut den Vorwurf des Gerichts zurück, er habe Geheimverhandlungen geführt

Lesen Sie hier: Hapag-Lloyd fusioniert und etabliert sich in den Top Fünf

Im Streit mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat Gabriel bereits einen sogenannten Tatbestandsberichtigungsantrag beim Gericht eingereicht. Das Gericht solle Behauptungen korrigieren, die es in der Begründung seiner Entscheidung vom 12. Juli aufgestellt habe. Das OLG hatte die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka im Eilverfahren zunächst gestoppt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.