Frührentner dürfen mehr dazuverdienen

Für Frührentner steigt die Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro. Aber Achtung: Wer darüberliegt, hat drastische Kürzungen zu befürchten.
Berrit Gräber |
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Mit einem Nebenjob können Rentner ihre Haushaltskasse aufbessern. Allerdings sollten sie dabei die Zuverdienstgrenzen beachten.
dpa Mit einem Nebenjob können Rentner ihre Haushaltskasse aufbessern. Allerdings sollten sie dabei die Zuverdienstgrenzen beachten.

MÜNCHEN Gute Nachrichten für Frührentner mit Nebenjob: Ab Januar steigt die strenge Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro im Monat. So mancher kann mehr arbeiten, ohne dass die gesetzliche Rente gleich deutlich gekürzt wird. Auch die übrigen Altersrentner mit Zubrot sollten sich schlau machen, damit ihr Nebenverdienst nicht zum Bumerang wird, rät Andreas Feuser von der Deutschen Rentenversicherung. Denn jetzt muss jeder neue Rentnerjahrgang seine persönliche Altersgrenze beachten, wenn er unbegrenzt dazuverdienen will. Die AZ erklärt die Spielregeln:

Was ist neu für Frührentner?
Wer vorzeitig in Ruhestand geht und noch ein wenig hinzuverdienen will, sollte sich vorher gut informieren. Frührentner können ab 2013 zwar monatlich 50 Euro mehr nach Hause bringen. Die Grenze wird erstmals seit zehn Jahren aufgebessert. Bei 450 Euro brutto nebenbei ist jedoch Schluss. Jeder Cent drüber wirkt sich „rentenschädlich“ aus, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Wie wird gerechnet?
Etwas Puffer ist von vornherein drin: Zweimal im Jahr darf der Frührentner seinen 450-Euro-Nebenverdienst überschreiten, maximal gedoppelt bis zu jeweils 900 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgefedert werden.

Was, wenn mehr verdient wird?
Dann setzt der Staat den Rotstift an. Wer beispielsweise nur 20 Euro mehr verdient als erlaubt, muss eine pauschale Kürzung in Kauf nehmen, mindestens um ein Drittel. Die Vollrente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt. Aus 1200 Euro kann so schnell nur eine Zwei-Drittel-Rente von 800 Euro werden. Oder eine halbe Rente oder ein Ein-Drittel-Betrag, je nach Zusatzverdienst. Bei einem besonders lukrativen Nebenjob kann die Rente ganz gestrichen werden.

Wer hilft weiter?
Wer einen oder zwei Nebenjobs an Land zieht, die richtig gut bezahlt sind, sollte sich vorher ausrechnen lassen, ob das Einhalten der Höchstgrenze unterm Strich nicht doch günstiger käme, empfiehlt Rentenexperte Feuser. Unter der kostenlosen Hotline 0800/1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung können sich Betroffene sagen lassen, wie viel sie problemlos dazuverdienen dürfen. Infos gibt es auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de, inklusive Adressen ehrenamtlicher Berater.

Was ist bei Erwerbsminderung?
Auch Frührentner, die aus gesundheitlichen Gründen aufhören mussten und eine Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen dazuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung dürfen es aber nicht mehr als 450 Euro sein. Bei teilweiser Minderung gibt es persönliche Limits. Sie stehen im Rentenbescheid. Wird die individuelle Höchstgrenze überschritten, kann die Rente bis auf ein Viertel des Vollbetrags gekürzt werden. Schlimmstenfalls wird sie ganz gestrichen. Denn dann beweise der Rentner, dass er doch noch arbeiten kann.

Was gilt für Altersrentner?
Ruheständler ab 65 können zwar nach wie vor dazuverdienen, so viel sie können oder wollen. Aber aufgepasst: Seit diesem Jahr steigt die Renten-Altersgrenze für die Jahrgänge 1947 bis 1964 in Tippelschritten von 65 auf 67 Jahre. 1949 Geborene können so erst mit 65 Jahren und drei Monaten ohne Abzüge in Rente gehen. Der Jahrgang 1960 darf das mit 66 Jahren und vier Monaten tun. Wer 1964 oder später geboren ist, erst mit vollen 67 Jahren. Jeder Bürger hat also jetzt seine persönliche Renten-Altersgrenze. Erst wenn sie erreicht ist, darf unbegrenzt im Nebenjob dazuverdient werden – ob mit Mini-Job oder sozialversicherungspflichtigem Einkommen – ohne dass es die gesetzliche Rente schmälert. Das gilt selbst für Bürger, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben und eigentlich mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen dürfen.

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