Frei nach der Berufsschule
Viele Azubis sind zu Beginn ihrer Lehre unsicher, ob sie nach dem Unterricht an der Berufsschule zurück zur Arbeit müssen. Ob sie gleich nach Hause fahren dürfen, hängt davon ab, wie alt sie sind. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer hin. Minderjährige Azubis haben nach einem Berufsschultag frei. Das gilt zumindest dann, wenn sie mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten haben. So legt es Paragraf 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes fest.
Volljährige Azubis müssen dagegen nach den Schulstunden grundsätzlich zurück zur Firma. Zwar werden auch ihnen die Berufsschulzeiten angerechnet. Allerdings nur dann, wenn die Berufsschulzeit in die reguläre Arbeitszeit fällt.
Wer morgens Berufsschule und am späten Nachmittag Spätschicht hat, wird die vollen acht Stunden arbeiten müssen. Sind Azubis regulär von 9 bis 18 Uhr im Einsatz und haben morgens Berufsschule, müssen sie für die Zeit bis 18 Uhr zurück in den Betrieb.