Festgeld kündigen? So geht's!

Von  Festgeld wird für eine zuvor festgelegte Laufzeit angelegt, eine Kündigung ist dabei nicht vorgesehen. Viele Banken zeigen sich dennoch kundenfreundlich.
von  Max Geißler (biallo.de)

Von  Festgeld wird für eine zuvor festgelegte Laufzeit angelegt, eine Kündigung ist dabei nicht vorgesehen. Viele Banken zeigen sich dennoch kundenfreundlich.

München - Festgeld setzt Vertrauen voraus: Der Sparer baut darauf, dass die Bank die Ersparnisse mit einem fixen Zins verzinst und er sein Geld zum Laufzeitende zurückerhält. Auf der anderen Seite möchte die Bank mit der Einlage uneingeschränkt hantieren können. Will der Sparer jedoch vorzeitig an sein Geld, sind Kosten und meist auch Ertragsverluste der Bank die Folge. Aus diesem Grund ist eine Kündigung von Festgeld und dem verwandten Sparbrief während der Laufzeit nicht vorgesehen.

Im Notfall können Sie kündigen

Sie sind in einer Notlage und benötigen rasch das Geld? Dafür hat der Gesetzgeber ein Schlupfloch gelassen. Die Grundlage hierfür ist Paragraph 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung von Kündigungsfrist“ das Geld zurückgefordert werden kann. Ein solcher Grund liegt beispielsweise bei einem Ableben des Kontoinhabers oder etwa bei Abrutschen in Hartz IV vor sowie einer drohenden Insolvenz des Bankhauses. Bei weniger dramatischen Fällen muss das Geldhaus eine Kündigung nicht annehmen. Sind im Festgeld-Vertrag keine Kündigungsregeln verankert, liegt es an der Kulanz der Bank.

Wer bereits vor Ablauf der regulären Frist über sein Festgeld verfügen möchte, muss der Bank eine schriftliche Kündigung zukommen lassen. Lenkt die Bank ein, lauert häufig die Kostenfalle. Nicht selten fällt der Guthabenzins dann komplett aus oder schmilzt zu einem Alibizins. Bei bereits ausbezahlten Zinsen, werden diese meist mit den Stornokosten verrechnet. Daneben darf die Bank im Falle einer Kündigung Gebühren in Rechnung stellen, deren Höhe jedoch nicht gesetzlich geregelt ist. Zinsabschläge und Stornogebühren können in Summe schnell zu Kapitalverlusten führen.

Flexible Banken

In Einzelfällen gehen Banken auch andere Wege und zeigen sich flexibel, was die Ausstiegsmöglichkeiten anbelangt. Zwar sind Zinsabschläge meist unumgänglich, aber die finanzielle Beweglichkeit lässt dies verschmerzen. Zwei Beispiele:

Moneyou: Die niederländische Direktbank Moneyou bietet ein Festgeld mit sechsmonatiger Laufzeit zu 1,3 Prozent Zinsen, für den doppelten Zeitraum gibt es 1,4 Prozent. In beiden Fällen dürfen Sparer vorzeitig über das gesamte Anlagekapital verfügen, Teilabhebungen sind aber nicht möglich. Die Verzinsung sinkt jedoch auf je 1,0 Prozent.

Das große Plus: Kunden können einfach und bequem per Internet kündigen, Gebühren Fehlanzeige. Im Vergleich zu vielen anderen Instituten ist das ein faires Angebot.

Bank 11: Hier stehen drei flexible Sparbriefe mit unterschiedlichen Kündigungsfristen zur Auswahl. Tatsächlich handelt es sich bei den vermeintlichen Sparbriefen um zeitlich unbegrenzt laufende Anlagekonten. Die Verzinsung ist dabei variabel. Anders als beim klassischen Sparbrief sind die Konten Total-Flex 30, Total-Flex 60 und Total-Flex 180 jedoch jeweils mit einer Frist von 30, 60 oder 180 Tagen kündbar. Wessen Wahl zum Beispiel auf das Total-Flex 60 fällt, kann mit einer Stornofrist von 60 Tagen über sein Geld verfügen. Die Bank 11 kündigt Zinsänderung immer sechs Wochen im Voraus an, Anleger haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Diese Sparbriefkonten sind kostenlos, vorausgesetzt wird aber ein Tagesgeldkonto bei der Bank 11. Hervorzuheben ist, dass die Kündigung nicht die Guthabenverzinsung einbremst.

Tipp: Sparer sollten - bevor sie ihr Geld in Form von Festgeld oder Sparbrief anlegen – prüfen, was die Konsequenzen einer vorzeitigen Kündigung sind. Wenn eine Bank in solchen Fällen den vollständigen Zinsverzicht übt, sollten Sie diese Geldanlage überdenken und nach Alternativen suchen.

 

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