Feige Attacke
Härtere Strafen? Georg Thanscheidt, stellvertretender Chefredakteur der AZ über den S-Bahn-Mord
Es gibt Taten, die verschlagen einem die Sprache. Es gibt eine Brutalität, für deren Ausmaß sich keine Worte finden lassen. Die Ermordung von Dominik B. auf dem S-Bahnhof von Solln ist eine von diesen Taten. Ein 50-jähriger Geschäftsmann stellt sich schützend vor eine Gruppe von Teenagern und wird von einem 17- und einem 18-Jährigen zu Tode geprügelt. Dominik B. hat alles richtig gemacht, er hat Zivilcourage gezeigt, die Polizei alarmiert – und sein mutiges Einschreiten doch mit dem Tod bezahlt.
Das ist es, was über die unvorstellbare Tat hinaus Bestürzung und Fassungslosigkeit auslöst: Dass rohe Gewalt die Oberhand gewinnt über moralisch vorbildliches Verhalten. Solch eine feige Attacke zielt ins Zentrum unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses – und sie trifft uns genau dort mit voller Wucht.
Was sollen, was können wir tun, damit die Gewalttätigen, die Gewissenlosen nicht triumphieren? Sicher: Die Strafen müssen verschärft werden. Wer den Bundestag wählen und das Land verteidigen darf, der sollte auch vom Richter endlich als vollwertiger Bürger behandelt werden. Das heißt: Ab einem Alter von 18 Jahren sollten sich Angeklagte in der Regel nach dem Erwachsenen-Strafrecht verantworten müssen. Hier ist Beate Merk als Bayerns Justizministerin auf dem richtigen Weg.
Auch eine Erhöhung des Strafmaßes ist richtig. Weniger, weil eine drakonische Strafe abschreckend auf Gewalttäter wirkt. Sondern weil es darum gehen muss, dass eine Verurteilung auch eine Strafe – im Sinne von Sühne – sein muss.
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