Fehler im Rentenbescheid: Das müssen Sie jetzt tun

MÜNCHEN - Das Bundesversicherungsamt hat festgestellt: Zehntausende Rentner haben falsche Bescheide bekommen. Die Ruheständler bekommen jetzt Nachzahlungen. Die AZ sagt Ihnen, wie Sie feststellen, ob Ihr Bescheid falsch ist - und was Sie dann tun können.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat bei der Überprüfung von Rentenbescheiden zahlreiche Fehler festgestellt. In Einzelfällen kam es zu Nachzahlungen bis zu 16.000 Euro und monatlichen Rentensteigerungen von teilweise über 270 Euro. Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen, was Rentner bei Rechenfehlern in ihren Rentenbescheiden tun können.
Was ist der Rentenbescheid? Den Rentenbescheid bekommt man zugeschickt, nachdem man seine Rente beantragt hat. Mit dem Bescheid wird der Anspruch auf Rente festgestellt, also die Höhe der Rentenzahlungen festgelegt.
Wer ist von möglichen Fehlern in den Rentenbescheiden besonders betroffen? Bei der Überprüfung des Bundesversicherungsamtes zeigte sich, dass besonders Frauen von falschen Rentenbescheiden betroffen waren. Weiter traten bei Witwer/ Witwen sowie bei FrührentnerInnen häufig Fehler auf.
Woran merke ich, dass mein Rentenbescheid falsch ist? Das sieht man nicht auf den ersten Blick. Sie sollten aber den „Versicherungsverlauf“ überprüfen, also der Verlauf der erwerbstätigen Zeiten. Oft tauchen in diesem Verlauf Schwangerschaften oder Ausbildungszeiten nicht auf. Auch Zahlendreher sind eine häufige Fehlerquelle.
Was kann ich tun, wenn mein Rentenbescheid fehlerhaft ist? Der Berechtigte kann den Bescheid mit einem Widerspruch anfechten. Wo Sie den Widerspruch einlegen können, steht in der so genannten Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides. Personen, die in Deutschland leben, haben dafür einen Monat Zeit. Für ein Widerspruchsverfahren braucht man keinen Anwalt. Auch Gebühren oder ähnliches fallen nicht an. War der Widerspruch berechtigt, erhält man einen neuen Bescheid, einen so genannten "Abhilfebescheid“. Die notwendigen Aufwendungen für das Widerspruchsverfahren können unter Umständen erstattet werden.
Ist ein Widerspruch auch möglich, wenn mir die Fehler erst später auffallen? Generell ja, das ist jedoch schwieriger. Falsche Bescheide werden auch nach Ablauf der Frist überprüft.
Wenn ich einen Fehler entdecke, für welchen Zeitraum wird mir die Rente zurückerstattet? Maximal für vier Jahre. Denn alles, was über vier Jahre zurückliegt, ist in diesem Fall verjährt.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig, wenn ich Falschberechnungen vermeiden möchte? Aufbewahren sollte man alle Unterlagen über Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit, Erziehungsurlaub etc. Also im Grunde alles, was in irgendeiner Form einen Rentenanspruch nachweist.
Wo bekomme ich Hilfe zur Überprüfung des Rentenbescheides? Die Rentenversicherer helfen selbst. Wenn man seinen Bescheid aber von Dritten überprüfen lassen möchte, kann man sich an unabhängige Rentenberater wenden (www.rentenberater.de).
Ist die Gefahr groß, dass bei meinem Rentenbescheid etwas falsch berechnet wurde?„Für die große Mehrheit der Millionen Rentner hierzulande besteht kein Anlass zur Sorge. Die falsch berechneten Renten sind Spezialfälle“, meint die Rentenversicherung. Natürlich musste bei zehntausend Betroffenen gehandelt werden. Generell habe sich die Rentenversicherung aber als zuverlässiges und für die Mehrheit immer noch wichtigstes Standbein der Alterssicherung erwiesen.
Simona Asam