Falsch beraten: Deutsche Bank muss Kunden entschädigen

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Bank einen Investor falsch beraten hatte, weshalb der 370.000 Euro verloren hatte. Er habe die Tragweite einer Vereinbarung nicht erkennen können.
Die Deutsche Bank muss laut einem Gerichtsurteil einem Anleger Schadenersatz für die Verluste aus einem riskanten Zinswettengeschäft zahlen. Das Landgericht Frankfurt teilte am Montag mit, dass es dem Investor wegen falscher Beratung mehr als 370.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hat.
Bei dem Geschäft handelte es sich um einen so genannten Swap, also um eine Wette auf einen bestimmten Kurs zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Beratung habe nicht dem Anlageobjekt und auch nicht dem Kunden entsprochen. Die Deutsche Bank, die andere ähnlich gelagerte Prozesse auch schon gewonnen hat, kündigte an, in die Berufung zu gehen. Bei dem Kläger handelt es sich nach Anwaltsangaben um ein Maschinenbauunternehmen vom Niederrhein. Die Deutsche Bank habe mit dem Kunden einen für diesen ungünstigen Aufhebungsvertrag geschlossen, ohne dass der Kunde die Tragweite der Vereinbarung erkannt habe.
Anwalt fordert Vergleich
Anlegeranwalt Klaus Nieding forderte die Deutsche Bank auf, weitreichende Konsequenzen aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil zu ziehen. «Es stünde den Banken gut zu Gesicht, sich ihrer Verantwortung für den Vertrieb dieses zum Teil existenzgefährdenden Produkts an mittelständische Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen im Sinne von streitbeendenden Vergleichen zu stellen, anstatt weiter auf den Instanzenzug zu setzen.» Nieding vertritt nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Tübinger Kanzlei Tilp rund 60 Anleger mit einem Schadensvolumen von zusammen 160 Millionen Euro. Anwalt Andreas Tilp nannte die Provisionen als Hauptgrund für die fehlerhaften Bankberatungen sowohl privater wie auch institutioneller Anleger.