Fährt mein Zug oder nicht? - Das müssen Bahn-Kunden wissen

Seit Samstagmorgen läuft der Lokführer-Streik, durch die Notfahrpläne der Bahn soll rund ein Drittel der Züge fahren. Tickets werden erstattet, für Verspätungen gibt es Entschädigung. Das müssen Bahnreisende jetzt wissen.
von  dpa
Stillstand am Wochenende: Bis 4 Uhr am Montag will die GDL ihre Arbeit ruhen lassen.
Stillstand am Wochenende: Bis 4 Uhr am Montag will die GDL ihre Arbeit ruhen lassen. © dpa

Seit Samstagmorgen läuft der Lokführer-Streik, durch die Notfahrpläne der Bahn soll rund ein Drittel der Züge fahren. ahrgäste müssen Nerven beweisen. Tickets werden erstattet, für Verspätungen gibt es Entschädigung. Das müssen Bahnreisende jetzt wissen.

Berlin - Die Lokführer der GDL haben um 2 Uhr in der Nacht zu Samstag ihre Arbeit im Personenverkehr niedergelegt. Bis Montagmorgen 4 Uhr sollen die Züge stillstehen. Der aktuelle Bahnstreik ist lang und er betrifft das Wochenende, an dem in vielen Bundesländern die Herbstferien beginnen oder enden.

Viele Züge fallen aus, mit großen Verspätungen ist zu rechnen. Das müssen Bahnkunden jetzt wissen.

Kann ich am Wochenende überhaupt noch mit der Bahn fahren?

Möglicherweise ja. Die Bahn stellt nach eigenen Angaben einen Ersatzfahrplan auf. Einige Verbindungen im Regional- und Fernverkehr können trotz des Streiks stattfinden. Bahngäste können auf www.bahn.de prüfen, ob ihr Zug abfährt. Auch unter der kostenlosen Servicehotline, erreichbar unter 08000/99 66 33, erhalten Fahrgäste Informationen.

Bekomme ich das Geld für meine Fahrkarte zurück?

Ja. Vom Streik betroffene Fahrgäste können ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen. Möglich ist das zum Beispiel in den DB Reisezentren. Gäste mit Online-Tickets können sich das Geld auch über ein Internet-Formular kostenfrei erstatten lassen.

Was ist, wenn ich trotz des Streiks fahren möchte?

Dann erlaubt es die Bahn, den nächsten - auch höherwertigen - Zug zu nutzen. Die Zugbindung einer Fahrkarte wird dann aufgehoben. Das gilt auch für die besonders günstigen Sparpreis-Tickets, aber nicht für bestimmte regionale Karten (Schönes Wochenende, Quer-durchs-Land, Länder-Tickets) und reservierungspflichtige Züge. Die Bahn betont zwar, Reisende müssten auf den "nächsten" möglichen Zug wechseln. Ob dies am Wochenende allerdings in jedem Fall eingehalten wird oder überhaupt geprüft werden kann, ist offen.

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Welche Entschädigung bekomme ich bei einer Verspätung?

Einen Teil des Ticketpreises bekommen Bahnreisende zurück, wenn sich ein Zug wegen eines Streiks um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Deutsche Bahn kann in diesem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Bahnkunden 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent.

Welche Entschädigung bekomme ich mit einer Zeitkarte?

Auch in diesem Fall entschädigt die Bahn ihre Kunden zum Teil. Wer mit einer Zeitkarte im Nahverkehr unterwegs ist, bekommt in der 2. Klasse 1,50 Euro erstattet, in der 1. Klasse 2,25 Euro. Allerdings werden Ansprüche von weniger als 4 Euro nicht erstattet, der Kunde muss also Fahrten sammeln. Auf der Fernstrecke sind es 5 Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse. Bahncard-100-Kunden erhalten in der 2. Klasse 10 Euro zurück, in der 1. Klasse sind es 15 Euro. Ansprechpartner ist in diesem Fall das Servicecenter Fahrgastrechte (60647 Frankfurt am Main).

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Wie komme ich konkret an mein Geld?

Um für eine Verspätung eine Entschädigung zu erhalten, brauchen Fahrgäste ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular. Dieses erhalten sie bereits im Zug vom Personal, aber auch in den DB-Reisezentren oder online unter www.bahn.de. Die Bahnmitarbeiter in den Zügen bestätigen auch die Verspätung, allerdings nur ab 60 Minuten. Wer das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Originalfahrkarte und einer Bestätigung der Verspätung binnen fünf Tagen bei einer DB-Information oder binnen eines Jahres in einem DB-Reisezentrum einreicht, bekommt die Entschädigung ausbezahlt oder einen Gutschein in gleicher Höhe.

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