EZB: Karlsruhe schiebt Entscheidung ans EuGH
Karlsruhe legt Streit um EZB-Anleihenkurs dem EuGH vor - Gericht: Programm könnte gegen Rechte der EU-Staaten verstoßen
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um den Ankauf maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es sprächen "gewichtige Gründe" dafür, dass das sogenannte OMT-Programm zum unbegrenzten Ankauf solcher Anleihen die souveränen Rechte der EU-Mitgliedstaaten verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Gericht ist wegen dieser Einschätzung verpflichtet, den Fall dem EuGH vorzulegen, da die EZB als EU-Organ nur der Rechtsprechung des Luxemburger Gerichts unterliegt. Die Richter sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass das Programm durchaus mit Einschränkungen aufrecht erhalten werden.
Im OMT-Ankaufprogramm der EZB ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber allein dessen Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi im September 2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen geführt. Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach Ansicht der Verfassungsgüter "zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen". Dies sei aber in den europäischen Verträgen "nicht vorgesehen". Den Verträgen zufolge sei die EZB "nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen".
Gleichzeitig machten die Richter aber auch deutlich, dass das OMT-Programm unter Bedingungen auch fortgeführt werden könne: erstens, wenn ein Schuldenschnitt ausgeschlossen sei und zweitens, wenn der Ankauf nicht "unbegrenzt" stattfinde.
Die Finanzmärkte haben am Freitag nervös auf die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts. Der Euro geriet unter Druck. Als sicher empfundene Anlagen erhielten Zulauf. Die Aktienmärkte rutschten leicht ins Minus.
Die Europäische Zentralbank (EZB) selbst nimmt dagegen die Bewertung ihres umstrittenen Anleihenkaufprogramms OMT durch das Bundesverfassungsgericht gelassen zur Kenntnis: „Die EZB unterstreicht erneut, dass das OMT-Programm im Rahmen ihres Mandats ist“, teilte die Notenbank am Freitag in Frankfurt mit.
CSU-Vize Peter Gauweiler war einer der drei Kläger in diesem Fall, der jetzt ans EuGH weitergereicht wird. Er zeigte sich zufrieden mit dieser Entscheidung. "Das ist natürlich außerordentlich weitreichend."