Extra-Haftpflicht-Schutz auch für wenig Geld

Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich am meisten dann, wenn man sie braucht. Wer böse Überraschungen vermeiden will, sucht einen Anbieter aus, der im Ernstfall auch zahlt
von  AZ Aktuellredaktion / Aktuelles
Hilfe beim Umzug. Wenn dabei etwas zu Bruch geht, ist schnell die Freundschaft in Gefahr.
Hilfe beim Umzug. Wenn dabei etwas zu Bruch geht, ist schnell die Freundschaft in Gefahr. © HUK Coburg

Haftpflichtversicherungen unterscheiden sich am meisten dann, wenn man sie braucht. Wer böse Überraschungen vermeiden will, sucht sich einen Anbieter aus, der im Ernstfall auch zahlt.

München - Ein Umzug. Viele Freunde kommen, um die schwersten Möbel und Kisten zu tragen. Da passiert’s: Einem der Umzugshelfer rutscht eine Kiste aus der Hand, jede Menge wertvolles Porzellan geht zu Bruch. Eine Bewährungsprobe für die Freundschaft. Glücklich kann sich jetzt schätzen, wer eine Haftpflichtversicherung mit kundenfreundlichem Schutz hat.

Solche Anbieter gibt es – allerdings sind sie nicht die Regel, berichtet die Stiftung Warentest. Sie listet in der neuesten Ausgabe von „Finanztest“ eine Reihe von Policen mit Extra-Schutz auf. Sie kosten nicht die Welt, zahlen aber auch dann, wenn sich andere Gesellschaften stur stellen. Dies schont den Geldbeutel und die Nerven.

Schutz bei Gefälligkeitshandlungen. Dazu zählt das Blumengießen, wenn der Wohnungsinhaber im Urlaub ist, oder die bereits erwähnte Hilfe beim Umzug. Geht dabei etwas kaputt, zahlt die Versicherung normalerweise nur bei grober Fahrlässigkeit. Dies ist kaum der Fall, wenn jemandem eine Umzugskiste aus der Hand gleitet – dann liegt in aller Regel nur leichte Fahrlässigkeit vor. Versicherungen mit herkömmlichem Schutz helfen deswegen allenfalls, eine Schadenersatzforderung auf dem Rechtsweg abzuwehren. Besonders kundenfreundliche Gesellschaften zahlen auch bei leichter Fahrlässigkeit, allerdings in der Regel nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Wer sich unsicher ist, ob ihm seine Versicherung im Fall des Falles beistehen würde, sollte die Vertragsbedingungen durchlesen oder sich schriftlich bei der Assekuranz erkundigen. In vielen Fällen lassen die Gesellschaften mit sich reden und erweitern den Schutz mit geringem oder ohne Aufgeld.

Schutz bei Schäden an geliehenen Sachen. Die meisten Versicherungen zahlen nicht, wenn sich ihr Kunde beispielsweise für eine Party eine Hifi-Anlage beim Nachbarn leiht und dann beschädigt. Auch hier gilt: Manche Gesellschaften zahlen eben doch. Schutz für Ferienwohnungen im Ausland. Die meisten Tarife, die die Stiftung Warentest untersuchte, stehen auch für Schäden an der Mietwohnung ein – nicht jedoch an einer mitvermieteten Einbauküche oder an Ferienwohnungen im Ausland. Das ist nicht weiter schlimm, wenn der Kunde sowieso nie eine Ferienwohnung mietet – andernfalls ist er über eine Police froh, die auch diese Risiken abdeckt.

 

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