Ex-Technikchef Großmann kassiert Bewährungsstrafe

Der ehemalige Technikchef des Hauptstadtflughafens, Jochen Großmann, ist wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Cottbus/Neuruppin - Ein vom Amtsgericht Cottbus erlassener Strafbefehl sei rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Montag mit. Danach muss Großmann zudem eine Geldauflage von 200 000 Euro zahlen.

Der Ingenieur war Mitte April zum Technikchef berufen und schon Anfang Juni nach Bekanntwerden der Korruptionsaffäre um einen Planungsauftrag für die Entrauchungsanlage wieder entlassen worden.

Laut dem Strafbefehl hatte Großmann - vor seiner Berufung zum Technikchef - noch als Berater des BER Ende 2013 den Planungsauftrag an eine Firma vermittelt.

Dafür habe er von diesem Anbieter Vorteile für sein Unternehmen im Umfang von fast einer halben Million Euro verlangt, die auf die Kosten für die Flughafengesellschaft aufgeschlagen werden sollten. Nach dem Auffliegen der Absprache habe sich die Bieterfirma aber an die ursprüngliche Kalkulation gehalten, so dass es in diesem Fall bei einem versuchten Betrug blieb.

In zwei anderen Fällen habe Großmann für Planungsleistungen am BER überhöhte Rechnungen gestellt und die Flughafengesellschaft um knapp 50 000 Euro betrogen, heißt es in dem Strafbefehl. Hinzu kamen zwei weitere Betrugsversuche, bei denen es um insgesamt 5000 Euro ging.

Großmann habe auf Rechtsmittel verzichtet und somit den Strafbefehl akzeptiert, sagte Oberstaatsanwalt Frank Winter. Allerdings hat der Ingenieur gegen seine Entlassung geklagt. Dazu ist am kommenden Mittwoch eine Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Cottbus angesetzt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.