Ex-Nordbank-Chef wird Millionen-Abfindung behalten dürfen

Die HSH Nordbank hat auch bei einer möglichen Verurteilung ihres früheren Chefs Dirk Jens Nonnenmacher kaum noch Chancen, dessen Millionenabfindung zurückzufordern.
dpa |
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Die HSH Nordbank hat nach Recherchen mehrerer Medien auch bei einer möglichen Verurteilung ihres früheren Chefs Dirk Jens Nonnenmacher kaum noch Chancen, dessen Millionenabfindung zurückzufordern.

Hamburg - Eine Frist, innerhalb derer die Bank die mehr als vier Millionen Euro zurückverlangen könnte, laufe am 15. Dezember aus, hieß es am Montag in Berichten von NDR Info, des NDR-"Schleswig-Holstein-Magazins" und der "Süddeutschen Zeitung". Ein Sprecher der Hamburger Finanzbehörde bestätigte die Recherchen der Medien auf Anfrage. Gegen Nonnenmacher hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue und Bilanzfälschung erhoben.

Eine Klausel im Vertrag mit Nonnenmacher sehe vor, dass die Abfindung nur dann zurückgefordert werden könne, wenn sich neue Erkenntnisse ergäben, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Aufhebungsvertrages mit Nonnenmacher noch nicht bekannt waren, erläuterte der Sprecher.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH, Nordbank Hilmar Kopper, erklärte, aus rechtlichen Gründen könne das Gremium weder zu Details von Aufhebungsverträgen noch zum Entscheidungsfindungsprozess innerhalb des Aufsichtsrats Stellung nehmen. Er versicherte jedoch: "Der Aufsichtsrat wird den Verlauf eines etwaigen Strafverfahrens gegen ehemalige Vorstände der Bank aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu verhindern."

Anfang des Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen insgesamt sechs frühere Bankvorstände, darunter auch Nonnenmacher, wegen Untreue in besonders schwerem Fall und Bilanzfälschung erhoben. Die früheren Vorstände wiesen die Anschuldigungen zurück. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würden nach Angaben aus Kreisen die Schadenersatzansprüche der Bank die Summe der Abfindung um ein Vielfaches übersteigen.

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