Ex-BayernLB-Chef: Gribkowsky verneint Nebenabreden

Der wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagte Ex-Vorstand der BayernLB, Gerhard Gribkowsky, soll persönliche finanzielle Vorteile aus dem Formel-1-Verkauf abgestritten haben.
von  dpa

Der wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagte Ex-Vorstand der BayernLB, Gerhard Gribkowsky, hat nach Aussage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt persönliche finanzielle Vorteile aus dem Formel-1-Verkauf abgestritten.

München - Eine Frage nach möglichen "Nebenabreden" habe Gribkowsky in einer Vorstandssitzung verneint, sagte Schmidt am Montag vor dem Landgericht München. Er wurde als Zeuge in dem Prozess gegen Gribkowsky vernommen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat Gribkowsky bei dem Verkauf 44 Millionen Dollar (31 Mio Euro) Bestechungsgeld vom Chef der Rennserie, Bernie Ecclestone, kassiert und der Bank einen massiven finanziellen Schaden eingebrockt. Seit Montag vergangener Woche muss sich der 53-Jährige deshalb wegen Untreue und Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Gribkowsky schwieg bislang zu den Vorwürfen.

Thema im Vorstand seien auch die 40 Millionen Dollar gewesen, die der Ecclestone als Provision für den Verkauf der BayernLB-Anteile an die Beteiligungsgesellschaft CVC verlangt habe. Gribkowsky, der für die Veräußerung der Anteile zuständig war, habe die Provision als unumgänglich dargestellt und die Bank habe den Verkauf nicht gefährden wollen, sagte Schmidt.

Das Risiko einer weiteren Wertminderung der Formel-1-Anteile und damit eines Schadens für die Bank sei groß gewesen, sagte der frühere Bankchef. "Hätte der Vorstand nicht verkauft, wäre die Frage aufgetaucht, ob er seine Dienstaufsicht erfüllt hat." Deshalb hätte die Bank ihre Anteile an der Rennserie selbst dann an CVC verkauft, wenn der Vorstand von einer Millionenzahlung an Gribkowsky gewusst hätte, meinte Schmidt.

Er bescheinigte dem Angeklagten einen "hohen Einsatz" bei den Verkaufsbemühungen. "Er hat sich unheimlich engagiert, die Aufgabe hat ihm mehr abverlangt als eine übliche Vorstandstätigkeit."

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