EuGH: Einführung einer Börsensteuer ist rechtens

Die geplante Einführung einer Börsensteuer in elf EU-Staaten ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof rechtens.
dpa |
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Luxemburg - Nach Ansicht der Luxemburger Richter erlauben die EU-Verträge, dass zunächst einige der 28 EU-Staaten - darunter Deutschland - bei der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer vorangehen. Das Gericht lehnte eine Klage Großbritanniens gegen einen entsprechenden Beschluss des EU-Ministerrates vom Januar 2013 ab (Rechtssache C-209/13).

Die Richter äußern sich dabei nicht zur konkreten Umsetzung und dem Inhalt der Steuer, sondern nur zu der Frage, ob der Beschluss des Rates zulässig war. Sie halten die Klage der Briten für verfrüht, weil sie sich auf die Folgen der Steuer beziehe, die ja noch gar nicht beschlossen und deren Wirkung noch nicht absehbar sei: "Diese Frage kann daher vor der Einführung der Finanztransaktionssteuer nicht geprüft werden." Großbritannien kündigte prompt an, zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu klagen.

Die Steuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten gilt als Mittel, um Spekulation einzudämmen und den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen. Den elf Staaten soll sie rund 30 bis 35 Milliarden Euro Steuereinnahmen bringen.

Das Urteil gibt Deutschland und Frankreich Rückenwind, die bei der Steuer Druck machen und noch offene Fragen bis zur Europawahl Ende Mai klären wollen.

Die elf Staaten handeln bei der Steuer im Rahmen der sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit. Artikel 20 des Lissabon-Vertrages sieht dies für den Fall vor, dass ein Vorhaben auf EU-Ebene keine einstimmige Unterstützung findet. Der Gerichtshof bestätigt diese Praxis - wie auch bereits in früheren Urteilen.

Großbritannien ist schon immer einer der erbittertsten Gegner der Steuer und macht nicht mit. Die Briten fürchten, dass Geschäfte vom Finanzplatz London abwandern könnten. Sie argumentieren in der Klage, dass die Steuer aber auch Auswirkungen auf Staaten habe, die nicht teilnehmen, und diesen dadurch Kosten entstünden. "Die heutige Entscheidung bestätigt, dass Großbritannien gegen den endgültigen Vorschlag für die Finanztransaktionssteuer klagen kann, wenn diese nicht in unserem nationalen Interesse ist", teilte das britische Finanzministerium mit.

Die EU-Kommission, die den Vorschlag für die Steuer gemacht hatte, begrüßte das Urteil. "Wir hoffen, dass die heutige Entscheidung den elf Staaten neuen Schwung bei ihren Verhandlungen geben wird", sagte eine Kommissionssprecherin. Der Beschluss habe nun Rechtssicherheit.

Der Vorsitzende der SPD-Europaabgeordneten Udo Bullmann sagte, der Weg für die Steuer gegen Zockerei sei frei: "Diese Klage im Sinne der milliardenschweren Finanzlobby war die letzte Verzweiflungstat von Minister Osborne im Kampf gegen die Regulierung der Finanzmärkte."

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac Deutschland begrüßte die Entscheidung ebenfalls: "Großbritannien hat keinen stichhaltigen Klagegrund vorbringen können." Attac fordert, die Steuer müsse noch in diesem Jahr unter Dach und Fach kommen.

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