EU-Wettbewerbshüter verhängen Millionenstrafe gegen Nike

Trikots, Schals, Bettwäsche: Der US-Sportartikelriese Nike hat Verbrauchern in Europa jahrelang überhöhte Preise aufgezwungen. Die EU-Wettbewerbshüter schreiten nun ein.
dpa |
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Nike Händler am grenzüberschreitenden Verkauf von Lizenzprodukten in Europa gehindert, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.
Chuck Burton/AP/dpa/dpa Nike Händler am grenzüberschreitenden Verkauf von Lizenzprodukten in Europa gehindert, teilte die EU-Kommission in Brüssel mit.

Brüssel - Verbraucher in Europa haben jahrelang überhöhte Preise für Fußball-Fanartikel gezahlt. Der US-Sportartikelhersteller Nike habe Händler illegalerweise bei grenzüberschreitenden Verkäufen von Lizenzprodukten eingeschränkt, teilten die EU-Wettbewerbshüter am Montag in Brüssel mit. Das Unternehmen müsse daher 12,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Die EU-Kommission sah es als erwiesen an, dass Nike von 2004 bis 2017 gegen geltendes Kartellrecht verstoßen hatte. Das Unternehmen drohte Lizenznehmern unter anderem an, ihnen den Vertrag im Falle von Auslandsverkäufen zu kündigen.

Zudem zwang es den Händlern Vertragsklauseln auf, durch die bei Auslandsverkäufen höhere Gebühren fällig wurden. Betroffen waren demnach Fanartikel einiger der bekanntesten Fußballvereine, darunter der FC Barcelona, Manchester United und Juventus Turin.

"Markenartikel ihrer Lieblingsmannschaft wie Trikots oder Schals sind bei Fußballfans sehr beliebt", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Nike hat viele seiner Lizenznehmer am Verkauf von Markenartikeln in andere Länder abgehalten, was für die Verbraucher weniger Auswahl und höhere Preise zur Folge hatte."

Nikes Kerngeschäft sei der Entwurf und Vertrieb von Sportbekleidung, unter anderem für bekannte Fußballvereine, führte die EU-Kommission weiter aus. Für andere Produkte vergebe Nike Lizenzen an Dritte, die auf dieser Grundlage die betreffenden Produkte herstellen und verkaufen können. Die Untersuchung der EU-Kommission konzentrierte sich auf diese Lizenzprodukte.

Nike habe in seine Verträge zudem Klauseln eingefügt, in denen den Lizenznehmern verboten wurde, Merchandising-Produkte an Abnehmer - etwa Einzelhändler - zu liefern, die diese außerhalb des zugewiesenen Vertriebsgebiets weiterverkaufen könnten. Die Firma sei zudem eingeschritten, um sicherzustellen, dass Bekleidungsgeschäfte und Supermärkte keine Produkte von Lizenznehmern aus anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums erwarben. Neben den 28 EU-Staaten gehören dazu noch Norwegen, Island und Liechtenstein.

Nike habe bei den Ermittlungen umfänglich kooperiert, hieß es von den Wettbewerbshütern weiter. Die Geldstrafe sei daher um 40 Prozent reduziert worden.

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