EU-Gerichtshof entscheidet über Zucker-Werbesätze

"Glucose unterstützt die körperliche Betätigung": Mit dieser Aussage darf der Traubenzucker-Hersteller Dextro Energy nicht mehr werben.
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Der Hersteller Dextro Energy wollte für die Vorzüge von Traubenzucker werben und beantragte bei der EU-Komission dafür die Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen. Als dies verwehrt wurde, klagte die Firma.
Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa Der Hersteller Dextro Energy wollte für die Vorzüge von Traubenzucker werben und beantragte bei der EU-Komission dafür die Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen. Als dies verwehrt wurde, klagte die Firma.

"Glucose unterstützt die körperliche Betätigung": Mit dieser Aussage darf der Traubenzucker-Hersteller Dextro Energy nicht mehr werben.

Luxemburg - Umstrittene Werbesätze über Zucker beschäftigen Europas höchste Richter. Sie sollen in Luxemburg ein Urteil im Berufungsverfahren des Traubenzucker-Herstellers Dextro Energy gegen eine vorherige Entscheidung des EU-Gerichts sprechen.

Dabei geht es um Werbeangaben über die gesundheitliche Wirkung von Glukose, also Traubenzucker. Dextro Energy mit Sitz in Nordrhein-Westfalen möchte mit Gesundheitsaussagen seine Traubenzucker-Täfelchen bewerben. Die für die Zulassung zuständige EU-Kommission hatte diese Sätze aber trotz wissenschaftlicher Begründung als zu positiv abgelehnt.

Angaben wie "Glucose unterstützt die körperliche Betätigung" würden Verbraucher verwirren, denn Behörden rieten von Zucker ab.

Das EU-Gericht gab der Kommission in erster Instanz Recht. Der Traubenzucker-Hersteller legte jedoch Rechtsmittel ein und beantragte die Aufhebung des Urteils. Darüber entscheidet nun der Europäische Gerichtshof.

In einer Verordnung haben das Europäische Parlament und der Rat festgelegt, welche gesundheitsbezogene Angaben Unternehmen verwenden dürfen. Für die Zulassung dieser Werbesprüche ist die EU-Kommission zuständig.

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