EU-Gericht erlaubt Emissionshandel für Airlines

Die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt.
von  dpa

Luxemburg - Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten erlaubt ist. Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen.

Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.

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