EU-Gericht erlaubt Emissionshandel für Airlines
Luxemburg - Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten erlaubt ist. Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen.
Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.