EU-Gericht erlaubt Emissionshandel für Airlines

Die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Luxemburg - Am Mittwoch entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten erlaubt ist. Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid zu kaufen.

Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.